Masken, Tests, Impfen: Diese Corona-Regeln gelten seit dem 1. Oktober
Auf eine Corona-Welle zum Jahresende will die Politik diesmal besser vorbereitet sein. Seit dem 1. Oktober gelten neue Regeln - und ein größerer Instrumentenkasten steht zur Verfügung.
Berlin/Wiesbaden - Seit Samstag, 1. Oktober, greift das veränderte Infektionsschutzgesetz. Damit gelten neue Corona-Regeln. Der bundesweite Rechtsrahmen dafür steht bis Karfreitag, 7. April 2023, bereit. Die Länder können auf möglicherweise stark steigende Infektionszahlen reagieren und bei Bedarf schärfere Vorgaben machen.
Corona: Diese Regeln gelten ab 1. Oktober - große Übersicht
Direkt am 1. Oktober waren mehrere flächendeckende Vorgaben in Kraft getreten. Sie betreffen vor allem die Masken- und Testpflicht. Ein Überblick.
Masken: Bundesweit festgelegt gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen - sowie weiter auch für alle ab 14 Jahren in Fernzügen wie ICE und Intercity. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren können es einfachere OP-Masken sein.
Krankenhäuser und Pflegeheime: Bundesweit muss zusätzlich zur FFP2-Maske beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden. Für Beschäftigte gilt: Tests mindestens dreimal pro Woche. Pflegeheime müssen zudem Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern sollen. Viele Krankenhäuser haben ihre Corona-Vorgaben für Besucher bereits entsprechend angepasst.
Verkehr: Bundesweit fällt in Flugzeugen die seit Monaten geltende Maskenpflicht weg. Die Bundesregierung könnte sie bei kritischerer Lage noch per Verordnung einführen. Für Urlaubsheimkehrer gelten die gelockerten Corona-Regeln ohne spezielle Nachweise bei der Einreise nach Deutschland auch über die Herbstferien und Weihnachten weiter - zumindest solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert. Die Verordnung wurde vom Kabinett bis 31. Januar 2023 verlängert.
Impfungen: Vorbereitet wird eine nächste größere Impfkampagne - vor allem für Auffrischungen länger zurückliegender Grundimmunisierungen. Dafür stehen auch mehrere fortentwickelte Impfstoffe bereit, die an die aktuellen Omikron-Virusvarianten BA.1 sowie BA.4/BA.5 angepasst sind. Seit dem 1. Oktober ist grundsätzlich eine Auffrischimpfung - also eine dritte Spritze - nötig, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.
Daten: Eine Art „Pandemieradar“ soll mehr Daten zur Gefahrenlage vor Ort verfügbar machen, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert - etwa mit tagesaktuellen, genaueren Angaben zu belegbaren Betten und Patienten in Kliniken, dazu Daten aus Abwasseruntersuchungen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnte aber schon, dass mehrere geforderte Daten auch über den Jahreswechsel hinaus nicht oder nur in abweichender Form gemeldet werden könnten.

Medikamente: Forciert werden sollen Medikamentenbehandlungen von Corona-Erkrankten. Besonders bei Menschen mit Risikofaktoren oder unzureichendem Impfschutz bestehe ein Risiko für schwere Verläufe und Tod, das sich durch gezielte und frühe Anwendung einer antiviralen Therapie signifikant senken lasse, erläuterte der Expertenrat der Bundesregierung. Arztpraxen können etwa das Medikament Paxlovid seit kurzem direkt abgeben, ohne dass Patienten in die Apotheke müssen.
Erste Länder-Stufe: Über die bundesweiten Regeln hinaus können die Landesregierungen weitere Vorgaben machen. Möglich werden so neben Masken im Nahverkehr auch wieder Maskenpflichten in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants - mit der Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen Test vorzeigt. In Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen - aber nur ab Klasse fünf und soweit es zum Aufrechterhalten „eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich“ ist.
Corona-Regeln: Bundesländer können Vorgaben verschärfen
Die hessische Landesregierung hat angekündigt, die Lage „sehr genau zu beobachten“. Mit der neuen Corona-Verordnung wurde zuletzt die Maskenpflicht im ÖPNV und im Krankenhaus festgeschrieben.
Zweite Länder-Stufe: Bei einer regional kritischeren Corona-Lage können die Länder noch weitere Vorgaben verhängen. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.
Zudem werden Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich. Bedingung dafür sind aber ein Landtagsbeschluss und die Feststellung, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche besteht - mit einer Gesamtschau von Indikatoren. (dpa, zen)