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Urlaub in den Osterferien: Diese Corona-Regeln müssen Reisende beachten - Lockerungen in vielen Ländern

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Osterferien im dritten Corona-Jahr: Das Reisen in Europa ist zumindest in diesem Frühling deutlich leichter geworden. Beliebte Ziele locken mit viel Normalität und kaum Anti-Corona-Maßnahmen.

Fulda - Auch im dritten Corona-Jahr gehört es zum Urlaub dazu, sich im Voraus über die geltenden Corona-Regeln im Wunschziel zu informieren. Während es im Winter noch zahlreiche Auflagen wie 2G-Regel und Maskenpflicht gab, sind die Regeln in den Osterferien deutlich lockerer. (Lesen Sie hier: Tourismus im Kreis Fulda erholt sich nur langsam von der Corona-Pandemie)

Corona-Regeln im Urlaub: Das gilt in den Osterferien in Türkei, Italien und Co

Trotzdem gibt es Unterschiede zwischen einzelnen Reisezielen was Einreise, Alltag und Verhalten bei einer Corona-Infektion betrifft. Eine Übersicht der Regeln für Italien, Spanien und Co finden Sie hier:

Italien

Einreise: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Außerdem gilt 3G (PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, der Schnelltest nicht älter als 48 Stunden). Ohne Nachweis gilt eine Quarantäne von fünf Tagen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.

Alltag: In Hotels müssen keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.

Infektion: In Italien müssen sich geimpfte und genesene Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, sieben Tage häuslich isolieren. Für Ungeimpfte beträgt der Zeitraum zehn Tage. Wer Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, muss nicht in Quarantäne, sondern für zehn Tage in Innenräumen oder bei Menschenansammlungen eine FFP2-Maske tragen.

Spanien

Einreise: Urlauber müssen sich nicht mehr vor der Reise auf der Internetseite „Spain Travel Health-Portal“ anmelden, wenn sie ein EU-Impfzertifikat vorweisen können. Ungeimpfte müssen eine Testung oder Genesung nachweisen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.

Alltag: Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Nach Ostern soll die Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln gelten.

Infektion: Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.

Portugal

Einreise: Die Reiseanmeldung für alle über zwölf Jahre erfolgt über das Portal „Passenger Locator Form – Flight Information“.

Alltag: Maskenpflicht herrscht nur noch in öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen wie etwa einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.

Infektion: Im Falle einer Corona-Infektion beträgt die häusliche Quarantänepflicht sieben Tage.

Österreich

Einreise: Für die Einreise gilt weiter die 3G-Regel, jeder muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren.

Alltag: Im Land herrscht in allen Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht. In Wien ist zusätzlich weiter die 2G-Regel in Kraft – und zwar für den Zutritt zur Gastronomie und zu Indoor-Sportstätten.

Infektion: Wer sich mit Corona infiziert muss für fünf Tage in Isolation. Danach dürfen Betroffene fünf weitere Tage keine Lokale, Konzerte und Kinos besuchen – es sei denn sie haben sich freigetestet. In Wien gilt, anders als im Rest Österreichs, eine Isolation von zehn Tagen. Auch diese kann aber mit einem negativen Test nach fünf Tagen beendet werden.

Schweiz

Einreise: Reisende aus EU-Staaten und einigen weiteren Ländern können ohne Auflagen in die Schweiz einreisen. Andere Touristen müssen geimpft oder genesen sein.

Alltag: Anfang April wurden die letzten landesweiten Corona-Maßnahmen aufgehoben. Es müssen somit keine Masken getragen oder Nachweise vorgezeigt werden.

Infektion: Mit dem Coronavirus infizierte Menschen müssen nicht in Isolation. Allerdings raten die Behörden zur freiwilligen Absonderung, falls Symptome auftreten.

Mit dem Start der Osterferien ist an den deutschen Flughäfen wieder viel los. (Symbolbild)
Mit dem Start der Osterferien ist an den deutschen Flughäfen wieder viel los. (Symbolbild) © Moritz Frankenberg/dpa

Frankreich

Einreise: Geimpfte müssen den Impfpass vorlegen, ansonsten gelten keine Auflagen. Nichtgeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, einen Schnelltest oder einen Genesenennachweis vorlegen.

Alltag: Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Infektion: Für Kontaktpersonen gibt es in Frankreich keine vorgeschriebene Quarantäne mehr, es wird zur Einhaltung der Hygieneregeln gemahnt. Corona-Infizierte mit vollständigem Impfschutz müssen sieben Tage in Isolation und können sich nach fünf Tagen freitesten. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen zehn Tage in Isolation und können sich nach sieben Tagen freitesten.

Griechenland

Einreise: Eine Online-Anmeldepflicht gibt es nicht mehr. Personen, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat haben, können nach Griechenland einreisen. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Rapid-Test, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist.

Alltag: Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für alle öffentlichen Verkehrsmittel.

Infektion: Wer infiziert ist oder Kontakt mit einem bestätigten Corona-Fall hatte, muss zunächst für fünf Tage in Isolation. Wer fieberfrei ist, kann sich dann frei bewegen, ist aber verpflichtet, für weitere fünf Tage eine FFP2-Maske zu tragen.

Türkei

Einreise: Reisende in die Türkei haben drei Möglichkeiten: Sie müssen mindestens zweimal geimpft sein, eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als sechs Monate ist, oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Alltag: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Museen besteht Maskenpflicht. Auflagen für Restaurantbesuche bestehen nicht mehr. (Lesen Sie hier: Urlaub in der Türkei: Diese Corona-Regeln gelten derzeit für Touristen)

Infektion: Die Isolation für positiv Getestete endet nach sieben Tagen und kann mit negativem Testergebnis auf fünf Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen müssen sich nicht isolieren, wenn sie einen Genesenen-Status oder eine Booster-Impfung haben, die nicht länger als drei Monate alt sind.

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