Corona-Proteste werfen Fragen auf: Wann wird ein Spaziergang zur Versammlung?
In zahlreichen deutschen Städten sind am Montag sogenannte „Spaziergänger“ auf die Straße gegangen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren - so auch in Fulda. Die Aktionen stoßen auf Kritik und werfen Fragen auf.
Fulda - In Fulda haben sich am Montag bis zu 1000 „Spaziergänger“ in der Innenstadt versammelt. Nachdem die Polizei den Aufzug in Fulda gestoppt hat - unter anderem wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen -, kam es zu Ausschreitungen. Ein Angriff auf einen Beamten sowie ein Pfefferspray-Einsatz der Polizei sorgt für hitzige Debatten.
Nachdem sich Landrat Bernd Woide (CDU) und Bürgermeister Dag Wehner (CDU) bereits kritisch zu den „Spaziergängen“ geäußert hatten, hat auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand ein Statement abgegeben. Darin verurteilt er die jüngste „Aggression und unakzeptablen Angriffe auf unsere Polizei“. Brand appelliert an „jede und jeden, die überlegen, dort mit zu gehen, sich bitte nicht vor diesen falschen Karren spannen zu lassen“.
Corona: Wann wird ein Spaziergang zur Versammlung?
Bundesweit gingen am Montag zehntausende Menschen gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße - oft bei nicht angemeldeten „Spaziergängen“. Aber wann wird ein Spaziergang zur Versammlung, die anzumelden ist?
Initiatoren sogenannter „Spaziergänge“ erwecken oft den Anschein, dass es sich bei ihren Aktionen nicht um Versammlungen handele, um so Auflagen (wie das Nennen eines Verantwortlichen, das Stellen von Ordnern oder das Absprechen von Routen) zu umgehen.
Corona-„Spaziergänge“ sind Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes
Das hessische Innenministerium macht aber klar: „Eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Kundgebung.“
Sofern sich also zeige, dass die „Spaziergänger“ gegen Corona-Regeln protestieren wollten, handele es sich um Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes. Waren diese offensichtlich geplant (etwa durch einen Aufruf in Chatgruppen oder sozialen Medien), liege auch keine Spontanversammlung vor, die nicht anzumelden ist.
Wird es in Fulda weitere Corona-„Spaziergänge“ geben?
Da die „Spaziergänger“ keinen Sprecher haben, ist unklar, ob es in Fulda weitere „Spaziergänge“ geben wird. Polizei und Städte wappnen sich jedenfalls. „Alle Polizeipräsidien werden mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei weiter wachsam und mit starker Präsenz Versammlungen begleiten und, sofern notwendig, auflösen“, erklärt das Innenministerium unserer Zeitung.

In den nächsten Tagen findet ein weiteres Abstimmungsgespräch zwischen der Stadt Fulda als Versammlungsbehörde und der Landespolizei statt, in dem das Vorgehen mit Blick auf den nächsten Montag (und die folgenden Montage) besprochen werden soll, berichtet die Stadt. Rechtliche Möglichkeiten, die die Stadt München als Landeshauptstadt hat, habe Fulda nicht. München hat per Allgemeinverfügung sämtliche Spaziergänge, die nicht angemeldet sind, untersagt.