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Urlaub in Deutschland: Diese Corona-Regeln gelten aktuell in den Bundesländern

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Wird in Hamburg ab Sonnabend wieder wie hier bei einem Modellprojekt in Schleswig-Holstein getanzt? Die neue 2G-Optionsregelung für Betreiber von Clubs und Diskotheken soll es möglich machen.
Wird in Hamburg ab Sonnabend wieder wie hier bei einem Modellprojekt in Schleswig-Holstein getanzt? Die neue 2G-Optionsregelung für Betreiber von Clubs und Diskotheken soll es möglich machen. (Symbolfoto) © Markus Scholz, dpa

Im zweiten Corona-Sommer wollen viele Menschen lieber Urlaub in Deutschland als im Ausland machen. Doch in den Bundesländern gelten sehr unterschiedliche Regeln.

Deutschland - Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in Deutschland steigen langsam wieder an und seit dem 23. August gelten bundesweit verbindlich die 3G-Regeln ab einer Inzidenz von 35. Diese hatten Bund und Länder nach Auslaufen der Bundesnotbremse vereinbart. Wie die Regeln in den einzelnen Bundesländern genau ausgestaltet sind, unterscheidet sich jedoch stark. Welche Corona-Regeln in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Co. gelten, erfahren Sie hier.

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Baden-Württemberg: Baden-Württemberg geht voran und löst sich komplett von den Inzidenz-Regelungen. Ab dem 16. August dürfen alle Menschen am öffentlichen Leben teilnehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Bislang orientierten sich die Corona-Regeln an einem Stufenplan mit den Inzidenzwerten 10, 35 und 50. Seit dem 16. August will man allerdings den Fokus auf die Auslastung der Intensivstationen legen. Besonders spannendend für Touristen: Die neuen Regeln sehen vor, dass bei Veranstaltungen im Innenbereich, also auch Clubs und Diskotheken, keine Personenobergrenze mehr gelten soll. Die Vollauslastung kann gelten, wenn die Besucher geimpft, genesen oder das negative Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen können. Bei der Innengastronomie sollen Antigen-Schnelltests ausreichen.

Urlaub in Deutschland: Diese Corona-Regeln gelten aktuell in den Bundesländern

Weiterhin dürfen Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg Gäste empfangen. Allerdings gilt in Beherbergungsbetrieben für ungeimpfte Personen, dass sie einen negativen Test bei Anreise vorweisen müssen. Danach ist ein Test alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.

Saunen und Wellnessbetriebe dürfen öffnen, für Ungeimpfte gilt jedoch auch hier die Testpflicht. Öffentliche Veranstaltungen wie Theateraufführungen oder Konzerte sind erlaubt. Eine generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt bestehen.

Derzeit liegt die Inzidenz in Baden-Württemberg bei 77,8 (Stand 31. August).

Bayern: In Bayern gelten ab dem 2. September neue Anti-Corona-Regeln: Die FFP2-Maskenpflicht, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, aber auch die Sperrstunde in der Gastronomie sowie die Kundenbegrenzungen im Handel entfallen.

Zudem hat die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen quasi ausgedient - bis auf den Grenzwert 35: Bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

Konkret gilt die 3G-Regel dann unter anderem für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Bibliotheken und weitere Freizeiteinrichtungen aller Art. Ausnahmen von der 3G-Regel gelten etwa für Privaträume, den Handel und den öffentlichen Nahverkehr.

Hotels, Campingplätze und Herbergen dürfen von Ungeimpften einen Test bei der Ankunft sowie alle weiteren 72 Stunden verlangen. Generell dürfen die Corona-Tests höchstens vor 24 Stunden, im Falle von PCR-Tests höchstens vor 48 Stunden durchgeführt worden sein. Ab dem 23. August wird aber auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Clubs und Diskotheken sollen nach Worten von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ab Oktober wieder öffnen können. Es sollen nur Menschen Zutritt haben, die von Covid-19 genesen, geimpft oder negativ darauf getestet wurden. Dabei reiche allerdings kein Schnelltest, sondern es müsse ein PCR-Test sein.

Die Inzidenz in Bayern liegt derzeit (Stand 31. August) bei 70,1.

Berlin: Die drei „Gs“ (geimpft, genesen, getestet) bestimmen inzwischen auch das Geschehen in der Hauptstadt. Dort sind Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen möglich. Ungeimpfte und nicht genesene Gäste müssen am Tag der Anreise aber negativ getestet sein. An jedem dritten Tag des Aufenthalts muss erneut ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden.

Für Touristen erfreulich: Es gibt auch aktuell keine Sperrstunde in Berlin. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist für Gruppen bis zu 100 Personen erlaubt. Restaurants und Cafés sind geöffnet, auch hier gilt allerdings die 3G-Regel. Die Außengastronomie ist in Berlin schon länger geöffnet, hier gibt es keine Testpflicht mehr.

Urlaub in Berlin und Brandenburg: Das ist in diesem Corona-Sommer möglich

Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen mit Testpflicht und Hygienekonzept seit Juni öffnen. Etliche Museen und Gedenkstätten sind ebenfalls offen; es gibt wieder Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge. An Kulturveranstaltungen in Innenräumen dürfen beispielsweise höchstens 250 Personen teilnehmen - für einige, große Häuser sind bis zu 500 Personen zulässig.

Ab dem 4. September soll voraussichtlich die Öffnung von Tanzlokalen in geschlossenen Räumen für Geimpfte und Genesene ermöglicht werden.

Allerdings hat die Hauptstadt in den Sommermonaten eine durchweg hohe Inzidenz aufgewiesen. Derzeit weist das Robert Koch-Institut 72,2 (Stand 31. August) für Berlin aus.

Brandenburg: Touristische Übernachtungen sind in Brandenburg derzeit ohne Einschränkungen möglich. Allerdings macht das Bundesland vieles an einer Stadt- beziehungsweise Kreisinzidenz von 20 und 3G fest. Liegt die Inzidenz in dem Kreis, in dem übernachtet werden soll, unter 20, besteht keine Corona-Testpflicht. Diese Regelung gilt auch für den Innenbereich der Gastronomie.

Bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen ist kein Test notwendig, solange die Inzidenz im Kreis unter 20 liegt. Gleiches gilt für Spaß-, Freizeitbäder, Saunen und Thermen. In Diskotheken und Clubs gilt unabhängig von der Inzidenz eine Testpflicht. Tests entfallen in Brandenburg für alle diejenigen, die geimpft oder genesen sind.

Die Inzidenz liegt derzeit unter dem Bundesdurchschnitt bei 26,9 (Stand 31. August).

Bremen: Wie die meisten Bundesländer verlässt sich Bremen derzeit auf eine Kombination aus Inzidenzwerten und 3G-Regeln, um der Pandemie weitestgehend Herr zu werden. Touristische Übernachtungen sind in der Stadt an der Weser generell möglich, für Menschen, die nicht vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind, muss zur Anreise und bei einem mehrtägigen Aufenthalt zweimal pro Woche ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

Der Besuch der Innengastronomie ist in Bremen derzeit möglich, allerdings müssen Ungeimpfte und nicht Genesene für den Besuch von Innenräumen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbiges gilt für Theater, Konzerthäuser und Kinos. Zoos und Botanische Gärten dürfen ohne Termin besucht werden, es gilt allerdings Maskenpflicht.

In Geschäften und auf den angrenzenden Parkplätzen müssen Besucher medizinische Gesichtsmasken tragen und auch im ÖPNV herrscht Maskenpflicht. Dank der Lockerungen können nicht nur Stadtführungen und Veranstaltungen wieder stattfinden, auch Kultureinrichtungen und Gastronomie haben geöffnet.

Clubs und Diskotheken dürfen dank der neuen Verordnung wieder öffnen, es gelten allerdings strenge Auflagen, die stark an die Inzidenz geknüpft sind. Viele Betreiber sehen wegen der unsicheren Situation daher von einer Öffnung ab.

In Bremen steigen seit Anfang Juli die Fallzahlen erneut an. Die Inzidenz liegt landesweit derzeit bei 81,9 (Stand 31. August).

Diese Corona-Regeln gelten in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen

Hamburg: Seit Juni können Touristen wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests - außer Besucher sind vollständig geimpft oder getestet. Ungeimpfte und nicht Genesene müssen bei mehrtägigen Übernachtungen alle 72 Stunden erneut einen negativen Test vorlegen.

Außengastronomie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste ohne Impf- oder Genesenennachweis nur mit negativem Test sitzen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten zulässig, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske. Museen und Bibliotheken sind ebenso geöffnet wie zoologische und botanische Gärten, Theater, Opern und Kinos.

Seit dem 28. August gilt eine Sonderregelung in Hamburg für Clubs und Diskotheken. Denn der Hamburger Senat hat ein 2G-Optionsmodell beschlossen wonach Veranstalter entscheiden können, ob sie künftig nur noch Geimpfte und Genesene einlassen und dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit sind.

Touristen, die einen Trip in die Hansestadt planen, müssen die Inzidenz sehr genau im Blick behalten. Sie liegt derzeit bei 80,4 (Stand 31. August).

Hessen

Hessens Stellvertretender Ministerpräsident Tarek Al-Wazir sagte: „Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich – insbesondere bei steigenden Inzidenzen – vermehrt zusätzlich testen lassen.“ Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind unter Auflagen geöffnet. Gäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Regel gilt nicht, wenn die Besucher vollständig geimpft oder genesen sind. Restaurants, Cafés und Bars können mit Hygiene- und Abstandskonzept sowohl drinnen als auch draußen öffnen. Die Testpflicht zu den Innenräumen gilt ab einer Inzidenz von 35. In Innenräumen gilt für Personal und Gäste die Maskenpflicht bis zum Platz.

Diskotheken und Clubs können öffnen, im Innenbereich dürfen sich allerdings nur Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen PCR-Test aufhalten. Schwimmbäder sind mit Personenbegrenzungen geöffnet. Auflagen gelten auch für Zoos, Museen und Freizeitparks. (Hier finden Sie die aktuellen Corona-Regeln für Hessen)

Die Inzidenz in Hessen liegt bei 74,8 (Stand 31. August).

Mecklenburg-Vorpommern: Menschen, die von einer Coronavirus-Infektion genesen sind, oder einen vollständigen Impfschutz besitzen, können in Mecklenburg-Vorpommern entspannt Urlaub machen. Reisende, auf die dies nicht zutrifft, müssen bei der Anreise - unabhängig von der Art der Unterkunft - einen aktuellen Testnachweis vorlegen.

Die lange verwaisten Ostseestrände füllten sich zu Beginn der Ferienzeit zusehends. Gaststätten sind bereits seit Ende Mai geöffnet, allerdings müssen Besucher für die Innengastronomie reservieren. Bei Freizeitaktivitäten empfiehlt das Urlaubsland generell, vorher zu reservieren. Für Clubs und Diskotheken gilt für Ungeimpfte und nicht Genesene ein Testnachweis, ebenso muss dieser bei Großveranstaltungen vorgelegt werden. Zoos und Museen können wieder besucht werden, die Theater und die Klassik-Festspiele sind in die Sommersaison gestartet - mit Zuschauerlimits sowie Maskenpflicht.

Derzeit liegt die Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern bei 31,7 (Stand 31. August) und ist damit im Verhältnis zu den anderen Bundesländern noch niedrig.

Niedersachsen: Niedersachsen hat am 25. August die 3G-Regel eingeführt. Dies bedeutet, dass bei einem gewissen Infektionsgeschehen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nur noch geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen Zugang zu bestimmten Einrichtungen bekommen.

Gelten soll die 3G-Regel laut der neuen Verordnung, wenn mindestens die erste der drei neuen Warnstufen ausgerufen wird oder die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis über 50 liegt. Welche Warnstufe gilt, wird an Inzidenz, Hospitalisierung und verfügbaren Intensivbetten festgemacht.

Tourismus und Gastronomie sind derzeit in Niedersachsen ohne große Einschränkungen möglich. Plant man Übernachtungen in Hotels oder Jugendherbergen, ist für nicht Geimpfte und Genesene jedoch selbst bei einer Inzidenz bis 10 ein Test bei der Anreise notwendig. Übersteigt die Inzidenz den Wert 10, werden bei längeren Aufenthalten wieder zwei Tests pro Woche fällig. In der Gastronomie benötigt man keinen Test - solange die Inzidenz von 35 nicht überschritten wird. Ab da muss zumindest für die Bewirtung drinnen ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Zudem haben Restaurants dann nur bis 23 Uhr geöffnet.

Clubs und Diskotheken haben geöffnet, werden ab einer Inzidenz von über 35 jedoch wieder geschlossen. Zoologische und botanische Gärten und andere Freizeiteinrichtungen haben geöffnet. Der Besuch von Museen und anderen Kultureinrichtungen ist bis zu einer Inzidenz von zehn mit Hygienekonzept und Maske ohne weitere Einschränkungen möglich.

Wie in anderen Bundesländern hat sich die Lage in Niedersachsen in den Sommermonaten entspannt, allerdings steigen die Inzidenzzahlen derzeit wieder an. Aktuell liegt die Inzidenz bei 58,2 (Stand 31. August).

Gastronomie und Hotels - Diese Corona-Regeln gelten in den jeweiligen Bundesländern

Nordrhein-Westfalen: Den derzeit höchsten Inzidenzzahlen in Deutschland zum Trotz, hat Nordrhein-Westfalen seine Corona-Regeln zum 20. August nicht merklich verschärft. Es gilt das Einsetzen der 3G-Regel - geimpft, getestet, genesen - ab einer Landesinzidenz von 35 oder mehr.

Damit bleiben Übernachtungen in NRW möglich, ungeimpfte Personen müssen bei Anreise jedoch über einen Antigen-Schnelltest nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Nach jeweils vier weiteren Tagen muss ein neuer Test vorgelegt werden.

Das negative Testergebnis eines Antigen-Schnelltests wird von ungeimpften Personen außerdem für Veranstaltungen in Innenräumen (Sport, Freizeit und Wellness), der Innengastronomie, körpernahen Dienstleistungen, Busreisen sowie Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen) verlangt. Ab einer Inzidenz von 35 wird ein negativer PCR-Test für den Besuch von Clubs und Diskotheken sowie Tanzveranstaltungen benötigt.

Kino-, Theater- und Opernbesuche sind ebenfalls wieder möglich, ab einer Inzidenz von 35 jedoch nur noch mit negativem Testnachweis.

Nordrhein-Westfalen weist derzeit bundesweit die höchste Inzidenz aus. Sie steht (Stand 31. August) bei 124,9. CDU-Kanzlerkandidat und NRWs Ministerpräsident Armin Laschet führte zuletzt den massiven Anstieg in seinem Bundesland auf eine Mischung der Faktoren Reiserückkehrer (Einreise aus Hochrisikogebieten) und Menschen, die in verdichteten Räumen leben, zurück.

Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz gibt es seit dem 23. August neue Corona-Regeln. Liegt die Inzidenz in kreisfreien Städten oder Landkreisen bei 35 oder darüber ist die 3G-Regel für Innenräume Pflicht. Besucher müssen dann vollständig geimpft, genesen oder getestet sein.

Bei Anreise in Hotels, Pensionen und Gasthöfen bedeutet dies, dass ab einer Inzidenz von 35 für Ungeimpfte und nicht Genesene die Testpflicht herrscht. Zudem müssen Reisende sich alle 72 Stunden erneut testen lassen, falls keine Impfung oder Genesung vorliegt. Die Testpflicht gilt weiterhin für den Besuch von Kinos, Restaurants und Bars, Schwimm-, Spaßbädern und Thermen.

Clubs und Diskotheken können mit Personenbegrenzung öffnen. Bis zu 350 Besucher und Besucherinnen können dort dann feiern. Voraussetzung sind etwa Lüftungsanlagen, außerdem wird der Zutritt nur Geimpften, Genesenen und Getesteten gewährt. Tierparks und Zoos sind ebenfalls geöffnet, allerdings gilt dort die verschärfte Maskenpflicht, wo Besucher keinen Abstand einhalten können. (Lesen Sie hier: Corona-Variante Delta: Was bedeutet sie für Kinder, Ungeimpfte und den Urlaub?)

Die Inzidenz beläuft sich in Rheinland-Pfalz aktuell auf 72,0 (Stand 31. August).

Sachsen und Thüringen - Urlaub ohne viele Einschränkungen

Saarland: Eine neue Corona-Schutzverordnung ist am 18. August im Saarland in Kraft getreten. Viel hat sich im Saarland mit dieser neuen Verordnung allerdings nicht geändert. Seit 18. August gilt: Ein negatives Testergebnis kann mit einem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, auch mit einem PCR-Test nachgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Geimpfte und Genesene sind auch im Saarland von der Testpflicht in Innenräumen ausgenommen.

Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen zu touristischen Zwecken sind möglich. Ungeimpfte oder nicht genesene Hotelgäste benötigen einen negativen Coronatest nur beim erstmaligen Besuch des Hotels. In Hotels gilt in öffentlich zugänglichen Bereichen die Maskenpflicht.

In der Gastronomie gibt es keine Testpflicht für die Außengastronomie und auch die Maskenpflicht wurde in diesem Bereich aufgehoben. Im Innenbereich von Restaurants bleibt die Maskenpflicht abseits des Platzes allerdings erhalten - dies gilt auch für Diskotheken und Clubs.

Das Bundesland an der Grenze zu Luxemburg hat im Vergleich zu anderen Bundesländern derzeit einen hohen Inzidenzwert. Dieser liegt bei 80,1 (Stand 31. August).

Sachsen: In Sachsen gilt, dass Hotels und Ferien-Wohnungen bis zu einer Inzidenz von 100 Gäste übernachten lassen dürfen. Unterschreitet die Inzidenz 35 brauchen Gäste sogar keinen Corona-Test mehr bei der Anreise. Allerdings gilt die Testpflicht auch bei niedriger Inzidenz für die Innenbereiche von Diskotheken und Clubs. Zudem muss in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Läden ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Für die Gastronomie gilt: Liegt die Inzidenz unter 35 wird kein Test für den Besuch im Restaurant benötigt.

Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35, ist die Öffnung von Diskotheken, Clubs und Musikclubs mit genehmigten Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Besucherinnen und Besucher müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Aufsehen erregte Sachsen damit, als erstes Bundesland die Maskenpflicht beim Einkaufen abgeschafft zu haben. Inzwischen gilt diese jedoch wieder in großen Städten wie Leipzig.

Sachsen hat zusammen mit Thüringen und Sachsen-Anhalt die geringste Inzidenz im Bundesgebiet: 19,3 (Stand 31. August)

Sachsen-Anhalt: Nach der Bund-Länder-Konferenz am 10. August hat auch Sachsen-Anhalt eine neue Corona-Schutzverordnung nachgelegt. Diese trat am 23. August in Kraft und sorgt für Lockerungen. Künftig können Bürgermeister und Landräte von Testpflichten auch bei einer Inzidenz von über 35 absehen, wenn sie das Infektionsgeschehen für überschaubar halten.

Ansonsten greift nun auch in Sachsen-Anhalt die 3G-Regel. Der Zutritt zu Hotels und Restaurants haben dann nur Menschen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ist die Inzidenz 10 Tage in Folge unter 35, kann diese Regelung gelockert werden.

Können die allgemeinen Corona-Regeln eingehalten werden, sind Stadt- und Naturführungen sowie Rundfahrten mit höchstens 50 Teilnehmern gestattet. Auch historische Eisenbahnen und Seilbahnen dürfen Touristen nutzen, wenn der Mindestabstand eingehalten wird oder die Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen in Sachsen-Anhalt von maximal 500 Menschen besucht werden und es kann ein negatives Testergebnis verlang werden. Sollte sich ein Kreis oder eine Stadt allerdings 10 Tage in Folge unter einem Inzidenzwert von 35 befinden, kann die vorgegebenen Testpflicht wieder entfallen. Clubs und Diskotheken dürfen 60 Prozent ihrer regulären Besucheranzahl begrüßen.

Die Inzidenz ist in Sachsen-Anhalt weiterhin niedrig und liegt bei 15,8 (Stand 31. August).

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Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein hat den jüngsten Bund-Länder-Beschluss umgesetzt: Seit 23. August gilt eine neue Corona-Verordnung mit Bezug auf die 3G-Regel im nördlichen Bundesland. Reisen sind nach Schleswig-Holstein weiterhin möglich, in Beherbergungsbetrieben müssen ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Gäste bei Anreise einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen. Während des Aufenthalts muss spätestens alle 72 Stunden ein entsprechender Test vorgelegt werden.

Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Test vorlegen, ausgenommen Übernachtungsgäste im jeweiligen Hotel. Auch die Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen: für maximal 125 Personen und mit Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Masken- und einer Testpflicht für Ungeimpfte und nicht genesene Personen.

Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen - unter anderem Freizeitparks, Museen, Galerien, Zoos, Theater-, Opern- und Konzerthäuser und Kinos. Die Testpflicht für den Innenbereich ist mit den Neuregelungen entfallen.

Hatte Schleswig-Holstein vor ein paar Wochen deutschlandweit noch die höchste Inzidenz, so stagniert der Wert seit einigen Tagen. Derzeit weist er 47,1 (Stand 31. August) aus.

Thüringen: Das Bundesland hat seit dem 24. August eine neue Corona-Verordnung. Wie in den meisten anderen Bundesländern dreht sich seitdem alles um die Inzidenz 35. Übersteigt ein Kreis diese, müssen sich Touristen gerade in den Bereichen Innengastronomie und Schwimmbädern auf schärfere Regeln einstellen. Zu diesen werden dann voraussichtlich nur noch geimpfte, genesene oder getestete Menschen Zugang haben.

Zuletzt gab es in Thüringen im Tourismus kaum Einschränkungen. Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen, ab einer Inzidenz unter 35 entfällt zudem die Testpflicht, die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bleibt aber. Hotels und Pensionen dürfen bei einer Inzidenz unter 35 Gäste beherbergen - also fast überall. Es entfallen zudem Testpflicht und Auslastungsgrenze von 60 Prozent.

In der Gastronomie gibt es derzeit bei Inzidenzen unter 35 auch in Innenräumen keine Testpflicht mehr für die Gäste. Die Kontaktbeschränkungen sind nur noch Empfehlungen, mehr als zehn Menschen sollten sich allerdings nicht treffen.

Die Corona-Regeln scheinen in Thüringen gut gegriffen zu haben: Das Bundesland hat weiterhin niedrige Inzidenzen und liegt derzeit bei 23,6 (Stand 31. August).

Falls Sie einen Urlaub im Ausland planen, erfahren Sie hier mehr zu den Corona-Regeln in Europa. Außerdem berichtet wa.de, was beim Griechenland-Urlaub 2021 beachtet werden soll*. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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