Gibt es aber nicht eine Erklärung der Verbraucherzentrale, wonach Kunden jederzeit aus der Ersatzversorgung in die Grundversorgung wechseln können? „Diese Erklärung gibt es. Aber sie trifft nicht zu“, sagt Dr. Arnt Meyer, Vizechef der RhönEnergie. „Diese Position der Verbraucherverbände ist verkürzt, in ihrer pauschalen Aussage unrichtig und vor allem noch nicht höchstrichterlich entschieden.“ (Lesen Sie auch: RhönEnergie investiert 4,5 Millionen Euro in Wasserwerk in Frankfurter Straße)
Die Sache sei kompliziert. „Wenn ein Kunde von Ablauf der Dreimonatsfrist von Ersatz- in die Grundversorgung wechseln will, dann müssen wir uns jeden Fall einzeln ansehen“, erklärt Meyer. Bei Kunden, die neu in die Region kommen oder in einen Neubau ziehen, sei der Wechsel in die günstige Grundversorgung in der Regel leicht möglich.
Wenn ein Kunde hingegen deshalb in die Grundversorgung fällt, weil sein bisheriger Energielieferant ausgefallen ist – etwa wegen Insolvenz –, dann ist der Wechsel aus der Ersatz- in die Grundversorgung in den ersten drei Monaten vom Gesetzgeber sogar explizit ausgeschlossen worden. „Bei allen anderen Kunden schauen wir uns den Einzelfall an“, erklärt Meyer.
Meyers Freude über die bundesweite Spitzenposition der RhönEnergie im Preiswettbewerb wird etwas getrübt: Der Preisdeckel bei Strom und Gas für 80 Prozent der Menge schränkt den Wettbewerb ein. Doch bei Strom liegt die RhönEnergie mit 35,61 Cent pro Kilowattstunde sogar noch zwölf Prozent unter dem Preisdeckel von 40 Cent. Bei Gas liegt der Fuldaer Preis etwa über dem Preisdeckel. Die Preisbremsen gelten auch für die Kunden der Ersatzversorgung.