Nach Praxis-Schließung in Dipperz: Patienten könnten bald in Containern untersucht werden

Werden die Patientinnen und Patienten der Arztpraxis von Cyril King in Dipperz demnächst in Containern versorgt? Nach einem Räumungsurteil stellt das MVZ Freudenberg, das die Praxis betreibt, eine Lösung in Aussicht, doch das Praxisinventar werde noch zurückgehalten.
Dipperz - Am 9. Januar standen die Patienten in der Milseburgstraße in Dipperz vor verschlossenen Türen. Denn die Praxis in Dipperz war aufgrund von ausstehenden Mietzahlungen geräumt worden. Dazu hatte das Amtsgericht Fulda bereits im August 2022 ein Räumungsurteil gefällt.
Dipperz: Praxis von Cyril King geschlossen - Container als Zwischenlösung?
Seitdem müssen die Patienten nach Hünfeld fahren und werden dort in den Räumen des MVZ Freudenberg mitversorgt. Jetzt teilt das MVZ in einer Pressemitteilung mit, dass man in einer „Container-Praxis“ in Dipperz weitermachen will. Zwei Containermodule sollen „in der Holzbach“ in Dipperz für die Patientenversorgung bereitstehen.
Das werde eine Übergangslösung sein, bis die neuen Räume – voraussichtlich im April – im „Generationsprojekt Lebensraum Holzbach“ in Dipperz bezogen werden könnten. In diesem Gebäude wird auch die „Apotheke Dipperz“ von Michael Sapper einziehen.
Zur Container-Lösung erklärt das MVZ: „Administrative Schwierigkeiten sowie eine Bauprojektverzögerung zwingen das MVZ Freudenberg zum räumlichen Umdenken.“
Dipperzer Praxis will umziehen - Vermieter halten wohl Inventar zurück
Bevor man den Betrieb der „Container-Praxis“ starten könne, sei man jedoch auf die Herausgabe des Praxis-Inventars angewiesen, das laut MVZ von der Vermieter-Partei in der Milseburgstraße zurückgehalten werde. Kontaktdaten der Vermieter zu diesem wohl strittigen Punkt waren bislang nicht zu bekommen, unsere Zeitung wird sich um eine Stellungnahme bemühen.
Der Pressemitteilung des MVZ Freudenberg ist zu entnehmen, dass es weiterhin Anschuldigungen bezüglich des Mietverhältnisses gebe. MVZ-Betreiber Klaus Freudenberg nehme dazu weiterhin keine Stellung, er wolle der juristischen Klärung nicht vorgreifen. (jeb)