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Flieden und Neuhof atmen auf: Trassenvariante VII kommt nicht mehr ernsthaft in Betracht

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Von: Marcus Lotz

Gleise
Seit 2013 plant die Deutsche Bahn die Neubaustrecke Gelnhausen-Fulda. © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Paukenschlag im Ringen um eine Bahntrasse durch Osthessen: In seinem Entwurf der Landesplanerischen Beurteilung stellt das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) fest, dass die Variante VII nicht mehr ernsthaft in Betracht kommt. Flieden und Neuhof atmen auf.

Flieden/Neuhof - Seit 2013 plant die Deutsche Bahn die Neubaustrecke Gelnhausen-Fulda. 2018 gingen die Varianten IV und VII laut Bahn als beste Varianten aus einem Suchprozess hervor. Im Februar waren Probebohrungen für beide Varianten durchgeführt worden. Variante IV würde durch die Gemeinde Kalbach führen. Die Bahn selbst favorisiert diese Option. Variante VII hingegen würde im Bereich der Gemeinden Flieden und Neuhof verwirklicht.

Doch genau diese Variante scheint nun vom Tisch: Das Regierungspräsidium Darmstadt, ordnet Variante VIIin seinem Entwurf zur Landesplanerischen Beurteilung als nicht ernsthaft in Betracht kommende Trassenvariante ein. Das RP als genehmigende Behörde kommt zu dem Schluss, dass sich die Variante in der Raumverträglichkeitsuntersuchung als raumunverträglich herausgestellt hat.

Neubaustrecke Gelnhausen-Fulda: Trassenvariante VII fast vom Tisch

Für diese Einschätzung werden mehrere Gründe genannt. Eine hat konkret mit der Gemeinde Flieden zu tun: Hier tangiere die Trasse eine bereits beschlossene Erweiterung des Gewerbegebiets Flieden-Süd. Auch würde die Trasse teilweise in Vorranggebieten für Windenergie liegen. Die Nutzung dieser Energie hat in diesen Gebieten laut RP Vorrang vor entgegenstehenden Planungen und Nutzungen.

Seit Jahren schon konzentriert sich die Bahn nicht mehr auf Nebenvarianten wie V und VI. © Michael Haipeter

Zudem führe die Variante VII mitten durch ein Wasserschutzgebiet des Wasserwerks Neuenschmidten (Main-Kinzig-Kreis). Hier zieht das RP den direkten Vergleich: „Mit der Antragsvariante IV liegt eine Variante vor, die keine derartigen raumbedeutsamen Nutzungskonflikte aufweist.“ Weiter heißt es in dem Entwurf: „Die Varianten IV und VII sind in Bezug auf die Struktur des besiedelten Raumes mit den Belangen Raumstruktur, Siedlungsstruktur, Wirtschaft und Verkehrsinfrastruktur gleichwertig. Die geringen Vorteile, die die Variante VII gegenüber der Variante IV in den Belangen der Freiraumnutzung hat, wiegen ihre Nachteile in den Belangen Energieversorgung nicht auf.“

Als weiteren entscheidenden Punkt listet das RP die Ergebnisse der Prüfung der Natura 2000-Gebietsverträglichkeit auf. Bei Natura 2000 handelt es sich um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten. „Die Trassenalternative VII würde auch hinsichtlich dieser Prüfung keine zumutbare Alternative zur Variante IV darstellen“, schreibt das RP. Im Gegensatz zur Variante VII stuft das RP die Variante IV in dem Entwurf als raumverträglich ein.

Es handelt sich hierbei um eine wichtige Vorentscheidung. Variante VII wäre für uns eine Katastrophe gewesen.

Fliedens Bürgermeister Christian Henkel

Das Ergebnis dürfte vor allem die Menschen in Flieden freuen. „Wir können aufatmen“, sagt Fliedens Bürgermeister Christian Henkel (CDU). „Es handelt sich hierbei um eine wichtige Vorentscheidung. Variante VII wäre für uns eine Katastrophe gewesen. Wir sind sehr erleichtert. Auch die während des Verfahrens eingeworfenen Vorschläge für weitere Varianten, welche durch Flieden und Neuhof geführt hätten, sind damit erst einmal vom Tisch.“ Dass die Entscheidung des RP so ausfallen würde, sei nicht unbedingt absehbar gewesen: „Im Verfahren hieß es, IV und VII seien annähernd gleichwertig. Es stand auch mal im Raum, dass beide raumverträglich sind. Dann wäre die Zitterpartie für uns weitergegangen.“

Ein zumindest vorläufiges Ende der Zitterpartie sieht man auch in Neuhof. „Die Erleichterung ist groß“, sagt Bürgermeister Heiko Stolz (CDU). „Wir sind in Neuhof schon belastet mit Autobahn, Zuganbindung und dem Kaliberg. Mit Variante VII wären wir eingekesselt gewesen.“ Für Stolz bedeutet der Entwurf des RP, dass diese Variante nun „erst einmal faktisch vom Tisch ist. Das Ganze mündet jetzt in der Planfeststellung, wo noch mal in größerer Breite und Detailtiefe geprüft wird. Wenn Variante IV dann nicht genehmigt wird, finge das Spielchen wieder von vorne an. Aber diese Wahrscheinlichkeit halte ich für sehr, sehr gering.“

Stolz hat jedoch nicht nur seine Gemeinde im Blick. „Die Region steht zusammen. Sollte wirklich Variante IV kommen, werden wir Kalbach dabei unterstützen, dass auch ein maximaler Lärmschutz verbaut wird.“

Ganz vom Tisch ist Variante VII in der Tat noch nicht. Am 12. Mai ist die Regionalversammlung Südhessen aufgefordert, ihre Stellungnahme beziehungsweise Zustimmung zu dem Entwurf zu geben. Dieses Votum wiederum fließt in die endgültige Entscheidung mit ein.

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