Die Entscheidung sei vor dem Hintergrund gefallen, dass das Gericht in Fulda Zweifel daran hege, dass es bei der Tat wirklich um versuchten Totschlag gehe. Weil der 37-Jährige bei seiner Attacke von der Tat abgelassen habe, könne man ihm gegebenenfalls „vollendete schwere Körperverletzung“ vorwerfen. Hinzu komme die Möglichkeit, dass der Mann beim Angriff mit der Dachlatte aus Notwehr gehandelt habe.
Das Gericht, so Richter, habe gewisse Zweifel an den Aussagen des Opfers: Der 38-Jährige habe bei Fragen zu seinem Schwert-Angriff auf den Angeklagten, den andere bestätigt hätten, entweder geschwiegen oder auf Gedächtnislücken verwiesen. Dennoch, so Richter Richter, bleibe die Frage, ob die Notwehr des Angeklagten angemessen gewesen sei – dagegen sprächen die Schläge auf den Kopf des 38-Jährigen.
Daher forderte er die Prozessparteien dazu auf, über eine Einstellung des Verfahrens nachzudenken, bei der dann aber der Angeklagte in Anerkenntnis seines Fehlverhaltens auf eine Entschädigung für die bislang achtmonatige Untersuchungshaft verzichten solle. Wenn der Prozess am Donnerstag, 24. November, 9.30 Uhr, fortgesetzt wird, müssen Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban und Verteidiger Theo Jahn erklären, wie sie sich zum Vorschlag des Gerichts verhalten.
Zu Beginn der Verhandlungen am Freitag hatte sich das Gericht intensiv mit einem Holzpodest, einem Eigenbau-Möbel aus der Wohnung des Opfers befasst. Dort war es in der Nacht zum 25. Januar nach einem Zechgelage zum Streit der beiden Männer gekommen. Dabei, so hatte der 38-Jährige berichtet, habe er das besagte Podest wie einen Schutzschild über sich gezogen. Der Angeklagte habe noch auf die Holzplatte eingeschlagen.
Auf Anregung der Gerichtsmedizinerin Dr. Gabriele Lasczkowski wurde das Podest im Gerichtssaal auf Schlag- und Blutspuren untersucht und von den Prozessparteien in Augenschein genommen. Die Prüfung brachte keine unmittelbar auf die Tat verweisenden Ergebnisse.
Auf die Neigung des Angeklagten, im alkoholisierten und berauschten Zustand gewalttätig zu werden, verwies Dr. Helge Laubinger in seinem psychiatrischen Gutachten. Der über Jahre stattfindende Konsum von Alkohol, Cannabis und Amphetaminen habe Suchtcharakter, auch wenn der Angeklagte dies bagatellisiere. Da der Angeklagte eigentlich eine stabile Ausgangslage mitbringe, sehe er einen gezielten Entzug als Chance an. Ein Leben in Abstinenz verringere dann die Gefahr, andere durch Gewaltausbrüche zu gefährden.