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Angriff mit Eisenstange und Messer - Streit in Fuldaer Gemeinschaftsunterkunft eskaliert

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Von: Andreas Ungermann

Mühsam gestaltet sich die Aufklärung eines Streits, der in Schlägen und Messerstichen mündete, aktuell vor dem Landgericht in Fulda.
Mühsam gestaltet sich die Aufklärung eines Streits, der in Schlägen und Messerstichen mündete, aktuell vor dem Landgericht in Fulda. © Andreas Ungermann

Dass ein Streit in einer Gemeinschaftsunterkunft in Fulda im Dezember 2021 zweimal an einem Tag eskaliert ist, ist ebenso unstrittig wie der Umstand, dass Eisenstangen und Messer im Spiel waren. Zäh wird vor dem Fuldaer Landgericht die Aufklärung, wer nun wen verletzt hat – und warum.

Fulda - Viel Alkohol ist in zwei Zimmern in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Leipziger Straße in der Nacht zum 8. Dezember 2021 geflossen. Das macht die Aufarbeitung vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Fulda nicht einfacher – ebenso wenig die sprachlichen Barrieren der beiden Angeklagten und des Nebenklägers.

Gefährliche Körperverletzung legt Staatsanwalt Andreas Hellmich den damals 22 und 23 Jahre alten Männern zur Last. Gegen 5.30 Uhr an jenem Dezembertag sollen sie den Geschädigten abgepasst haben, um ihn zu bestrafen. Der Grund: Am Abend zuvor habe er einen der beiden Beschuldigten seines Zimmers verwiesen. In den frühen Morgenstunden sollen sie ihn deshalb mit Faustschlägen und einer Eisenstange geschlagen und mit einem Messer am Oberschenkel verletzt haben.

Fulda: Angriff mit Eisenstange und Messer - Zwei Männer vor Gericht

Nachdem das Opfer geflohen war und medizinisch behandelt worden war, sollen sie ihn gegen 16 Uhr abermals angegriffen und über die Leipziger Straße verfolgt haben, weil er die Polizei informiert habe. Auch die könne ihm nicht helfen und verhindern, dass sie ihn töten werden, sollen sie laut Anklage gedroht haben.

Beim zweiten Angriff soll der ältere Angeklagte am Rand der Leipziger Straße auf das Opfer eingestochen und ihn im Brustbereich verletzt haben. Er habe erst von ihm abgelassen, als eine Passantin eingeschritten sei. (Lesen Sie hier: „Ich hacke dir den Kopf ab“: 40-Jährige soll versucht haben, Polizistin mit Säbel zu töten)

Direkt beteiligt will der jüngere Angeklagte nicht gewesen sein. „Ich wollte den Streit schlichten“, beteuert er. Denn die Auseinandersetzung im Zimmer gegenüber – dem des Opfers – habe er trotz des Konsums mehrerer Dosen Wodka-Energy mitbekommen. Es handelte sich wohl um ein halbes Dutzend in der Nacht zum Tattag und ein weiteres halbes Dutzend vor der zweiten Attacke am Nachmittag.

Angriff in Fulda: Ging es dabei um Geld?

So genau weiß das der damals 22-Jährige nicht mehr, der 2016 im Alter von 15 Jahren nach Deutschland einreiste und seitdem wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht, Körperverletzung, Diebstahls, Schwarzfahrens und Sachbeschädigung auffällig wurde. An jenem Tag habe er noch bei seinem Mitangeklagten eine Verletzung an der Stirn versorgt.

Dieser behauptet vor Gericht, er selbst sei zum Drogenkauf nach Fulda gefahren, habe dort dann aber den Nebenkläger – das spätere Opfer – getroffen. In dessen Wohnung habe er dann Marihuana und Drogen konsumiert. Zusammen mit diesem habe er zudem drei Flaschen Wodka getrunken. Dann sei er angegriffen worden.

„Er hat gegen meinen Kiefer geschlagen, der noch nicht geheilt war“, behauptet der ältere Angeklagte. Die Fraktur hatte sich der mehrfach wegen Gewalt-, Diebstahls- und Betrugsdelikten sowie sexueller Belästigung vorbestrafte Mann im Gefängnis zugezogen, aus dem er erst kurz zuvor entlassen worden war. Und das wirft Fragen auf.

Alkohol und Drogen im Spiel: Erschwerte Aufklärung der Tat in Fulda

„Was haben Sie eigentlich noch mitbekommen?“, hakt Knut Hillebrand, Vertreter des Nebenklägers, angesichts vieler Sprünge in der Schilderung nach. Staatsanwalt Hellmich zeigt sich indes verwundert darüber, dass der Beschuldigte im Dezember trotz des immensen Drogen- und Alkoholkonsums noch 800 Euro von den 1800 Euro Entlassungsgeld, die er im August erhalten habe, übriggehabt habe.

Eben um Geld soll es laut Angeklagtem am Tattag gegangen sein. Das Opfer habe ihm sein Handy abgenommen – als Druckmittel. Außerdem sei er selbst mit einem Messer bedroht und verletzt worden – an Schläfe, Schulter, Handgelenk und Oberschenkel. Gerichtsfest dokumentiert wurden diese Wunden allerdings nicht.

Mit einem kleinen Messer habe er sich lediglich verteidigen wollen, ob er auch zugestochen habe, das wisse er nicht mehr, sagt der ältere der beiden Angeklagten. „Ich war vollkommen weg“, lässt er die Dolmetscherin übersetzen. Am Donnerstag, 2. Juni, soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

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