In seinem Urteil moniert das Verwaltungsgericht, dass Bürgermister Faber die Tätigkeit als faktischer Geschäftsführer eines Hotelbetriebs hätte anmelden müssen. Das habe er aber nicht getan. Darin bestehe, so das Gericht in seinem schriftlichen Urteil, „unzweifelhaft eine Verletzung der Dienstpflicht“, denn Faber hätte als Bürgermeister ohne Genehmigung keine weitere Tätigkeit als faktischer Geschäftsführer ausüben dürfen.
Schon im Juni 2009 hatte die Kommunalaufsicht Faber empfohlen, sich von seinen persönlichen Beteiligungen an gemeindeeigenen Gesellschaften und damit am Badehof zu trennen. Das sei aber nicht erfolgt. Zudem habe Faber auch an einzelnen Sitzung des Gemeindevorstands teilgenommen, die sich mit den Badehof-Schulden befassten.
Allerdings habe die Staatsanwaltschaft nicht belegen können, dass Faber Anfragen in Gemeindegremien zu den Badehofschulden nicht oder falsch beantwortet habe, stellte die Verwaltungsrichter fest. (Lesen Sie auch: Gemeinde Bad Salzschlirf verzichtet auf Rechtsmittel: Keine weiteren Klagen gegen Armin Faber)
Diese Bewertung hält der frühere Beigeordnete Joachim Iller (CDU) für falsch. Gegenüber unserer Zeitung sagt er: „Aus meiner Sicht ist Armin Faber seiner Informationspflicht permanent nicht nachgekommen. Er hat bewusst Information nicht weitergegeben. Insbesondere in der Frage, ob der Badehof eine getroffene Zahlungsvereinbarung über das Tilgen seiner Schulden einhielt, erhielt der Gemeindevorstand keine zutreffenden Informationen von Herrn Faber. Das findet im Urteil nirgendwo Erwähnung.“
Die Richter hätten auch ignoriert, dass ehrenamtliche Beigeordnete gegenüber dem hauptamtlichen Bürgermeister im Nachteil seien. „Wenn selbst das beauftragte Steuerbüro Alt & Partner erheblich Schwierigkeiten hatte, die Verflechtungen zu durchleuchten, wie sollte es dann den Mandatsträgern gelingen?“, fragt Iller.