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Vorwurf der Untreue: Disziplinarverfahren gegen Armin Faber

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Von: Volker Nies

Armin Faber war bis zu seinem Rücktritt im Jahr 2012 Bürgermeister von Bad Salzschlirf.
Gegen Armin Faber läuft ein Disziplinarverfahren beim Kreis (Archivbild). © Hartmut Zimmermann

Der ehemalige Bürgermeister Armin Faber (65) hat seit seinem Rücktritt 2012 schon viele Verfahren überstanden – aber noch nicht alle. Beim Landkreis läuft noch ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Dieses war bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel ausgesetzt. 

Bad Salzschlirf - Die Gemeinde Bad Salzschlirf und die Staatsanwaltschaft warfen Faber vor, er habe vor mehr als zehn Jahren seine Funktionen als Bürgermeister und Mitbesitzer des örtlichen Hotels Badehof miteinander vermischt, um dem Badehof Vorteile im Umfang von rund 300 000 Euro zu verschaffen: Er habe bei dem Hotel Abgaben nicht mit ausreichendem Nachdruck eingetrieben.

Fulda: Disziplinarverfahren gegen Armin Faber

Zunächst war im Strafverfahren kein Urteil gegen den Ex-Bürgermeister ergangen. Das Landgericht Fulda sprach ihn im April 2016 zwar vom Untreuevorwurf frei. Im Revisionsverfahren entschied der Bundesgerichtshof im August 2017 jedoch, die Anklage sei nicht konkret genug gewesen. Damit hob Karlsruhe den Freispruch durch das Landgericht auf.

Eine neue Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde vom Landgericht Fulda und dem Oberlandesgericht Frankfurt zurückgewiesen. Damit endete das Strafverfahren. Das Verwaltungsgericht Kassel verhandelte im April dieses Jahres über eine Schadenersatzforderung der Gemeinde in Höhe von 300.000 Euro.

Es wies die Forderung zurück. Das entscheidende Gremium, das über das Eintreiben ausstehender Zahlungen für Kurtaxe, Strom, Wasser und Grundabgaben zu befinden hatte, nämlich der Gemeindevorstand, sei informiert gewesen – so die Begründung des Verwaltungsgerichts.

Vorwurf der Untreue: Gemeinde forderte 300.000 Euro Schadensersatz

In ihrem Disziplinarverfahren studiert die Kommunalaufsicht jetzt erst einmal das Kasseler Urteil. Die Aufsicht im Landratsamt war es gewesen, die nach ersten eigenen Untersuchungen im September 2011 die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Faber ins Rolle gebracht hatte. Die Staatsanwaltschaft erhob dann im August 2013 Anklage gegen Faber wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der Gemeinde.

In seinem Urteil moniert das Verwaltungsgericht, dass Bürgermister Faber die Tätigkeit als faktischer Geschäftsführer eines Hotelbetriebs hätte anmelden müssen. Das habe er aber nicht getan. Darin bestehe, so das Gericht in seinem schriftlichen Urteil, „unzweifelhaft eine Verletzung der Dienstpflicht“, denn Faber hätte als Bürgermeister ohne Genehmigung keine weitere Tätigkeit als faktischer Geschäftsführer ausüben dürfen.

Schon im Juni 2009 hatte die Kommunalaufsicht Faber empfohlen, sich von seinen persönlichen Beteiligungen an gemeindeeigenen Gesellschaften und damit am Badehof zu trennen. Das sei aber nicht erfolgt. Zudem habe Faber auch an einzelnen Sitzung des Gemeindevorstands teilgenommen, die sich mit den Badehof-Schulden befassten.

Allerdings habe die Staatsanwaltschaft nicht belegen können, dass Faber Anfragen in Gemeindegremien zu den Badehofschulden nicht oder falsch beantwortet habe, stellte die Verwaltungsrichter fest. (Lesen Sie auch: Gemeinde Bad Salzschlirf verzichtet auf Rechtsmittel: Keine weiteren Klagen gegen Armin Faber)

Landkreis Fulda: Disziplinarverfahren gegen Ex-Bürgermeister Faber

Diese Bewertung hält der frühere Beigeordnete Joachim Iller (CDU) für falsch. Gegenüber unserer Zeitung sagt er: „Aus meiner Sicht ist Armin Faber seiner Informationspflicht permanent nicht nachgekommen. Er hat bewusst Information nicht weitergegeben. Insbesondere in der Frage, ob der Badehof eine getroffene Zahlungsvereinbarung über das Tilgen seiner Schulden einhielt, erhielt der Gemeindevorstand keine zutreffenden Informationen von Herrn Faber. Das findet im Urteil nirgendwo Erwähnung.“

Die Richter hätten auch ignoriert, dass ehrenamtliche Beigeordnete gegenüber dem hauptamtlichen Bürgermeister im Nachteil seien. „Wenn selbst das beauftragte Steuerbüro Alt & Partner erheblich Schwierigkeiten hatte, die Verflechtungen zu durchleuchten, wie sollte es dann den Mandatsträgern gelingen?“, fragt Iller.

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