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Fleischklopfer-Prozess: Nach Attacke auf besten Freund - Verteidigung fordert Bewährung

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Von: Sarah Malkmus

Dem 57-jährigen Tatverdächtigen, der von Rechtsanwalt Knut Hillenbrand verteidigt wird, droht eine Freiheitsstrafe.
Dem 57-jährigen Tatverdächtigen, der von Rechtsanwalt Knut Hillenbrand verteidigt wird, droht eine Freiheitsstrafe. Hier ein Foto von einem früheren Prozesstag. © Mediennetzwerk Hessen

Wie soll der 57-Jährige bestraft werden? Im Prozess um den versuchten Mord mit Fleischklopfer und Messer in der Leipziger Straße sind am Donnerstag vor dem Landgericht Fulda die Plädoyers gehalten worden. 

Fulda - Wenn es nach Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban geht, dann soll der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten. Dabei bejahe sie den bedingten Tötungsvorsatz und das Mordmerkmal der Heimtücke, gehe dann jedoch von einem strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt aus.

Strafmildernd wirke sich für den Angeklagten aus Fulda aus, dass er nicht vorbestraft sei, glaubhafte Reue gezeigt habe und überdies versucht habe, sich bei dem Opfer – seinem eigentlich besten Freund – zu entschuldigen. „Ich gehe von einer vollen Schuldfähigkeit aus“, sagt sie, auch wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat diverse Medikamente eingenommen hat.

Fulda: Attacke mit Fleischklopfer und Messer - 57-Jährigen droht Haft

Seban weist aber auf die erheblichen und zahlreichen Verletzungen durch Stiche, Schnitte und Schläge hin, die das Opfer bei der Attacke erlitten habe, sowie die konkrete Lebensgefahr, die von dieser ausgegangen sei. Eine Nachbarin hatte von Blut an den Wänden und dem Fußboden im Treppenhaus berichtet.

Zudem leide der Geschädigte, der fünf Tage lang im künstlichen Koma und mit Beatmung auf der Intensivstation lag, noch immer an Beeinträchtigungen infolge des Vorfalls. So habe er etwa noch immer Schmerzen in der Schulter, ein vermindertes Gefühl in den Fingern, eine verringerte Sehkraft sowie diverse psychische Schäden: Er leide unter Schlafstörungen, müsse Medikamente einnehmen und sei übermäßig ängstlich. „Auch dass sich die Tat gegen den besten Freund, der ihm über Jahre hinweg geholfen hat, gerichtet hat, ist nicht unerheblich“, sagt Seban zudem.

Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft - Verteidigung zwei Jahre auf Bewährung

Knut Hillebrand, Verteidiger des Angeklagten, widersprach der Staatsanwaltschaft. Er sehe seinen Mandanten als vermindert schuldfähig an. Außerdem: „Ich gehe von einem Verletzungs-, nicht aber von einem Tötungsvorsatz aus“, sagt er und führt aus: Sein Mandant sei nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, sowohl der Geschädigte als auch dessen Frau hätten zudem ausgesagt, dass der Angeklagte sich nie aggressiv gezeigt habe; gegenüber der Polizei habe er sich kooperativ verhalten.

Auch auf das Gutachten von Psychiaterin Dr. Beate Eusterschulte ging Hillebrand ein: Diese hatte betont, dass sie keine erhöhte Gewaltbereitschaft des Angeklagten sehe.

Ebenso spiele die Beziehung zwischen Angeklagtem und dem 41-jährigen Opfer eine Rolle: „Diese war durchgängig positiv, sie haben sich nie gestritten, sie waren beste Freunde.“ Folglich geht Hillebrand davon aus, dass sich der Angeklagte schlicht provoziert gefühlt habe. Der 41-Jährige sollte ihm bei einem Problem mit dem WLAN-Router helfen, habe aber kaum Zeit gehabt, da er kurz darauf habe arbeiten müssen. Der Angeklagte habe sich in Zeitdruck gesetzt gefühlt.

Nach Fleischlopfer-Angriff in Lehnerz: Angeklagter will sich bei Opfer entschuldigen

Er hatte sich aus Angst vor einer Corona-Infektion nach eigenen Angaben zu dieser Zeit stark isoliert. Insgesamt sei der Angeklagte in einer „Ausnahmesituation“ gewesen, die auch durch den Mix an Medikamenten zustande gekommen sei, erklärt Verteidiger Hillebrand. Letztendlich forderte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung bei verminderter Schuldfähigkeit.

Das letzte Wort hatte schließlich der Angeklagte. Er sagte: „Man kann es nicht in Worten wiedergutmachen. Er war mein Freund. Gott sei Dank hat er überlebt. Ich möchte mich entschuldigen.“ Am Freitag um 11 Uhr wird die Kammer um Vorsitzenden Richter Josef Richter ein Urteil fällen.

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