Mit einem Mal habe der stark alkoholisierte 38-Jährige dann ein hinter ihm liegendes Schwert gepackt, aus der Scheide gezogen, es mit beiden Händen vor seinem Körper am Griff gepackt und die Spitze auf den Kehlkopf des Angeklagten gesetzt - begleitet mit der Drohung „Ich drück Dir das jetzt rein!“.
Der Angeklagte, der auf einem Sofa saß, habe sich nicht bewegt. Ein weiterer Bekannter habe die Situation entschärft, in dem er das Schwert gepackt und zur Seite gelegt habe. Danach habe er mit dem Angeklagten und dem dritten Mann die Wohnung des Opfers verlassen.
Doch als die beiden den Angeklagten auf dem Flur darauf hingewiesen hätten, dass er am Hals blute, sei dieser zurück in die Wohnung des Schwertbesitzers gegangen. Von dem Kampf, bei dem der 37-Jährige seinen Widersacher - vermutlich mit einer rund 80 Zentimeter langen Dachlatte - lebensbedrohlich verletzte, habe er lediglich ein Schlag-Geräusch mitbekommen, so der Zeuge. Nach ein, zwei Minuten sei der Angeklagte wieder im Flur gewesen und habe das Haus verlassen, ohne etwas zu sagen. Am Donnerstag hatte in dem Prozess bereits der Angeklagte ausgesagt.
Das Gericht - Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban, Verteidiger Theo Jahn und die Gutachter - nutzten am Freitag die Gelegenheit, um sowohl die zur Tatwaffe gewordene Dachlatte als auch das 1,30 Meter lange Samurai-Schwert des Opfers und ein Beil, mit dem der 38-Jährige seinen Bekannten in der Tatnacht gedroht haben soll, ausgiebig in Augenschein zu nehmen.
Drei Polizeibeamte sowie ein Rettungssanitäter schilderten ihre Eindrücke von der Einsatz-Nacht. Die Polizei hatte bei dem Schwerverletzten einen Blutalkoholwert von 2,64 Promille ermittelt.
Eine Ärztin und ein Arzt aus dem Klinikum Fulda informierten das Gericht über die Erstversorgung und weitere Behandlung des Opfers im Klinikum Fulda. Weil die Gefahr einer lebensbedrohlichen Hirnblutung bestand, war der Mann zunächst auf die Wachstation der Neurologie verlegt worden. Er verließ das Klinikum vor Abschluss der Behandlung auf eigenen Wunsch.
Der Prozess wird am Freitag, 4. November, 9.30 Uhr, im Landgericht fortgesetzt. Dann soll auch das Opfer im Zeugenstand stehen. Bislang war der Mann trotz Vorladung nicht erschienen.