Die Ermittlungen ergaben seinerzeit, dass der Beschuldigte bereits in drei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden war und sogar schon vor Gericht gestanden hatte. Scheinbar hatte der Mann jedoch nichts aus der Bestrafung gelernt, da er keinen deutschen Führerschein beantragte. (Lesen Sie auch: Hatte der Fahrer keinen Führerschein? Ermittlungen gegen 33-Jährigen nach schwerem Unfall)
Am Donnerstag fand nun eine weitere Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Fulda statt. Der „Verkehrssünder“ war angeklagt, im Jahr 2022 in vier Fällen an unterschiedlichen Orten in Hessen ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Erschwerend kam hinzu, dass er eigentlich in gleicher Sache noch eine Bewährungsstrafe bis in den September verbüßen musste und eine Fahrerlaubnissperre für eineinhalb Jahre vorlag. Der Richter am Amtsgericht Fulda verurteilte den 35-Jährigen zu einer Haftstrafe, die für die Zeit von vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. In seiner Urteilsverkündung belehrte der Vorsitzende den Angeklagten eindringlich - leider ohne Erfolg.
Als Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda nämlich kurze Zeit später auf dem Rückweg zu ihrer Dienststelle waren, erkannten sie den 35-Jährigen hinter dem Steuer seines Autos und hielten ihn an. Der 35-Jährige wird sich nun erneut vor Gericht für sein Fehlverhalten verantworten müssen. (sob)