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Gemeinde Bad Salzschlirf verzichtet auf Rechtsmittel: Keine weiteren Klagen gegen Armin Faber

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Von: Volker Nies

Armin Faber
Armin Faber, früher Freie Wähler, führte die Gemeinde Bad Salzschlirf von April 2003 bis zu seinem Rücktritt im März 2012 als Bürgermeister. © Volker Nies

Die Gemeinde Bad Salzschlirf sieht keine Chance mehr, vor Gericht gegen ihren früheren Bürgermeister Armin Faber (65) zu gewinnen. Die Gemeindevertreter beschlossen deshalb, das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel zu akzeptieren, das Faber im Recht sah.

Bad Salzschlirf - In nichtöffentlicher Sitzung berieten die Gemeindevertreter über die Frage, ob sie weiter Schadenersatz von Faber fordern sollen oder ob sie das Urteil des Verwaltungsgerichts hinnehmen wollen. Die Gemeinde hatte 306.000 Euro von Faber gefordert.

Sie warf ihm vor, er habe seine Funktionen als Bürgermeister und Mitbesitzer des örtlichen Hotels Badehof miteinander vermischt, um dem Badehof Vorteile im Umfang von rund 300.000 Euro zu verschaffen: Er habe in dem Hotel Steuern und Gebühren nicht mit ausreichendem Nachdruck eingetrieben. Faber hatte die Gemeinde Bad Salzschlirf von April 2003 bis zu seinem Rücktritt im März 2012 geführt.

Fulda: Bad Salzschlirf verzichtet auf weitere Klage gegen Armin Farber

„Wir haben viele Argumente abgewogen. Am Ende waren die Gemeindevertreter der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten für den Versuch, weiter Schadenersatz von Herrn Faber zu fordern, nicht sehr hoch sind“, erklärte Bürgermeister Matthias Kübel (CDU) unserer Zeitung nach der Sitzung der Gemeindevertreter. Der Beschluss sei bei einigen Enthaltungen einstimmig gefallen, berichtete Kübel. „Das Urteil aus Kassel ist falsch. Aber Rechtsmittel dagegen wären aussichtslos gewesen“, äußerte Kübel.

Um den Rechtsstreit fortsetzen zu können, hätte die Gemeinde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen müssen. In seinem erstinstanzlichen Urteil hat das Verwaltungsgericht Kassel nämlich entschieden, dass es keine Rechtsmittel zulässt. „Dazu hätten wir auf Rechtsfehler oder Fehler in der Beweiswürdigung hinweisen müssen. Diese sind wohl nicht gegeben. Ein Fachanwalt sagte uns, das Urteil sei ersichtlich berufungsfest begründet worden“, sagte Kübel.

Ende April hatte das Verwaltungsgericht die Klage der Gemeinde auf 306.000 Euro Schadenersatz zurückgewiesen – mehr als zehn Jahre nach dem Rücktritt Fabers.

Strafverfahren gegen Ex-Rathauschef: Landgericht Fulda sprach Faber 2016 frei

Das Verfahren lag seit 2013 bei der Kammer, doch die Verwaltungsrichter hatten abwarten wollen, wie die Strafgerichte entscheiden. Das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Gerichtspräsident Werner Bodenbender sah aber keine Pflichtverletzung bei Faber. „Das entscheidende Gremium, das über das Eintreiben der Kurtaxe und ausstehender Zahlungen für Strom, Wasser und Grundabgaben zu befinden hatte, nämlich der Gemeindevorstand, war informiert“, begründete der Vorsitzende Richter.

Dass der Badehof gegenüber der Gemeinde hohe Schulden gehabt habe, sei in dem Gremium bekannt gewesen oder hätte bekannt gewesen sein können. Der Gemeindevorstand habe auch bei anderen Hotels hohe Zahlungsrückstände toleriert, sagte Bodenbender.

Zuvor war im Strafverfahren kein Urteil gegen den ehemaligen Bürgermeister ergangen. Das Landgericht Fulda sprach ihn im April 2016 zwar vom Untreuevorwurf frei. Im Revisionsverfahren entschied der Bundesgerichtshof im August 2017 jedoch, die Anklage sei nicht konkret genug gewesen. Damit hob Karlsruhe den Freispruch durch das Landgericht auf. Eine neue Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde vom Landgericht Fulda und dem Oberlandesgericht Frankfurt zurückgewiesen. Damit endete das Strafverfahren.

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