Um den Rechtsstreit fortsetzen zu können, hätte die Gemeinde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen müssen. In seinem erstinstanzlichen Urteil hat das Verwaltungsgericht Kassel nämlich entschieden, dass es keine Rechtsmittel zulässt. „Dazu hätten wir auf Rechtsfehler oder Fehler in der Beweiswürdigung hinweisen müssen. Diese sind wohl nicht gegeben. Ein Fachanwalt sagte uns, das Urteil sei ersichtlich berufungsfest begründet worden“, sagte Kübel.
Ende April hatte das Verwaltungsgericht die Klage der Gemeinde auf 306.000 Euro Schadenersatz zurückgewiesen – mehr als zehn Jahre nach dem Rücktritt Fabers.
Das Verfahren lag seit 2013 bei der Kammer, doch die Verwaltungsrichter hatten abwarten wollen, wie die Strafgerichte entscheiden. Das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Gerichtspräsident Werner Bodenbender sah aber keine Pflichtverletzung bei Faber. „Das entscheidende Gremium, das über das Eintreiben der Kurtaxe und ausstehender Zahlungen für Strom, Wasser und Grundabgaben zu befinden hatte, nämlich der Gemeindevorstand, war informiert“, begründete der Vorsitzende Richter.
Dass der Badehof gegenüber der Gemeinde hohe Schulden gehabt habe, sei in dem Gremium bekannt gewesen oder hätte bekannt gewesen sein können. Der Gemeindevorstand habe auch bei anderen Hotels hohe Zahlungsrückstände toleriert, sagte Bodenbender.
Zuvor war im Strafverfahren kein Urteil gegen den ehemaligen Bürgermeister ergangen. Das Landgericht Fulda sprach ihn im April 2016 zwar vom Untreuevorwurf frei. Im Revisionsverfahren entschied der Bundesgerichtshof im August 2017 jedoch, die Anklage sei nicht konkret genug gewesen. Damit hob Karlsruhe den Freispruch durch das Landgericht auf. Eine neue Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde vom Landgericht Fulda und dem Oberlandesgericht Frankfurt zurückgewiesen. Damit endete das Strafverfahren.