Das Ministerium habe das Ziel – sofern keine rechtlichen Schritte von gegebenenfalls unterlegenen Bewerberinnen oder Bewerbern angestrebt werden – eine Nachbesetzung so bald wie möglich zu realisieren. In Wiesbaden ist man optimistisch, dass dies im laufenden Verfahren gelingen könne, erklärt der Ministeriumssprecher.
Zum generellen Verfahren erläutert er: „In allen Fällen, in denen die Vakanz einer Stelle nicht vermieden werden kann, wird durch organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Beauftragung einer anderen Person mit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion, der schulische Betrieb sichergestellt. Bei Schulleiterinnen und Schulleitern erfolgt die Vakanzvertretung durch die stellvertretende Schulleitung, die gewählte Abwesenheitsvertretung, ein damit beauftragtes anderes Schulleitungsmitglied oder die Leiterin beziehungsweise den Leiter einer benachbarten Schule.“
Die Auswahl von Schulleiterinnen und Schulleitern erfolge im Rahmen der Bestenauslese auf Grundlage des Erlasses über „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen“ vom 24. November 2017. Ab Positionen der Besoldungsgruppe A 15 liegt die Zuständigkeit im Hessischen Kultusministerium – nicht mehr beim Staatlichen Schulamt. „Die einzelnen Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse eines Besetzungsverfahrens nach Ablauf der Ausschreibungsfrist bauen aufeinander auf und können somit nicht parallel in Angriff genommen werden“, erklärt der Ministeriumssprecher.
Die Versuche, den kommissarischen Schulleiter der Bardoschule am Freitag telefonisch für eine Stellungnahme zur Nachbesetzung zu erreichen, blieben erfolglos.