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Freispruch für Green Pioneers: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts ein

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Erleichterung bei den ehemaligen Geschäftsführern der Firma Green Pioneers: Sie wurden vom Vorwurf des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen.
Gegen den Freispruch der Gründer der Firma „Green Pioneers“ hat die Staatsanwaltschaft Fulda Berufung eingelegt. (Archivbild) © Sabrina Mehler

Anfang Februar konnten die früheren Geschäftsführer der Firma Green Pioneers noch aufatmen. Das Amtsgericht Fulda hatte sie vom Vorwurf des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung dagegen eingelegt.

Fulda - Das Amtsgericht Fulda hatte die Gründer des Unternehmens „Green Pioneers“ kürzlich vom Vorwurf des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen. Dagegen legt die Staatsanwaltschaft Fulda nun Berufung ein. Das bestätigt Pressesprecherin und Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban unserer Zeitung.

Fulda: Berufung gegen Freispruch der Green Pioneers-Gründer

„Grund für die Einlegung des Rechtsmittels ist, dass die Staatsanwaltschaft Fulda weiterhin – wie auch das Landgericht Fulda in seiner Eröffnungsentscheidung – davon ausgeht, dass sich die Angeklagten entsprechend der Anklageschrift des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht haben.“ Das Amtsgericht vertrete hier „bei unstreitigem Sachverhalt eine abweichende Rechtsauffassung“.

Die Firma vertreibt Hanf enthaltene Lebensmittel, Kosmetik und Kleidung. Die Anklage bezog sich auf vier Produkte, die einen THC-Gehalt aufweisen, der laut Staatsanwaltschaft einen Rauschzustand erzeugen könne. Davon ging das Amtsgericht auf Grundlage eines Gutachtens des Rechtsmedizinischen Instituts Gießen jedoch nicht aus. Durch die Einlegung der Berufung muss nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht verhandelt werden. (sam)

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