Die Firma vertreibt Hanf enthaltene Lebensmittel, Kosmetik und Kleidung. Die Anklage bezog sich auf vier Produkte, die einen THC-Gehalt aufweisen, der laut Staatsanwaltschaft einen Rauschzustand erzeugen könne. Davon ging das Amtsgericht auf Grundlage eines Gutachtens des Rechtsmedizinischen Instituts Gießen jedoch nicht aus. Durch die Einlegung der Berufung muss nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht verhandelt werden. (sam)