Böller, Raketen, Smoke Cakes: Behörden warnen vor gefährlicher Pyrotechnik aus dem Internet

Die Nachfrage nach Böllern, Raketen oder Smoke Cakes steigt wieder. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel warnt zusammen mit der Staatsanwaltschaft Fulda vor dem Kauf zweifelhafter Pyrotechnik im Internet.
Fulda - Bei Produkten aus dem Internet ist einer Pressenotiz von RP und Staatsanwaltschaft Fulda zufolge nicht sichergestellt, dass sie die in Deutschland und der EU geltenden Richtlinien erfüllen. Immer mehr Pyrotechnikprodukte würden über das Internet bestellt und dies – häufig unwissentlich – oft aus Nicht-EU-Ländern.
Fulda: Warnung vor illegaler Pyrotechnik aus dem Internet
„Hierdurch werden die privaten Einkäuferinnen und Einkäufer zu Importeuren der entsprechenden Produkte und müssen daher dafür Sorge tragen, dass diese die Vorgaben, insbesondere diejenigen nach dem Sprengstoffgesetz, erfüllen“, heißt es weiter. Die Kennzeichnung der Produkte mit einem CE-Zeichen symbolisiere dabei, dass die Produkte den Vorschriften für den EU-Markt, die an die Sicherheit der Produkte gestellt werden, entsprechen: Bereits mit der Einfuhr nicht CE-gekennzeichneter pyrotechnischer Gegenstände, wie zum Beispiel Böllern, Raketen oder Smoke Cakes („Rauchtabletten“), könnten sich private Einkäuferinnen und Einkäufer strafbar machen, ebenso mit dem Weiterverkauf oder der Verwendung der Produkte.
Die Post gibt Sendungen mit Pyrotechnik aus dem Nicht-EU-Ausland zur Prüfung an den Zoll weiter. Bei Zweifeln, ob die Pyrotechnik eingeführt werden darf, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Wird das Ermittlungsverfahren eingestellt, kommt dennoch die Verfolgung der Einfuhr nicht CE-gekennzeichneter Pyrotechnik als Ordnungswidrigkeit in Betracht. (Lesen Sie auch: Bessere Luft über Hessen dank Böller-Verkaufsverbot)
Sind die Produkte nicht CE-gekennzeichnet, dürfen diese auch nicht verwendet werden. Der Einkäufer oder die Einkäuferin erhält die Postsendung daher nach der behördlichen Prüfung in keinem Fall ausgehändigt. „Denken Sie auch im Interesse Ihrer Gesundheit daran, nur sichere Produkte zu kaufen und zu verwenden. Nur so können Sie sich und andere vor unerwarteten Gefahren schützen“, appellieren RP und Staatsanwaltschaft.
Wer Produkte im Internet kaufen möchte und unsicher ist, ob sie Pyrotechnik sind und unter das Sprengstoffgesetz fallen, den berät das RP Kassel – Dezernat 52 Arbeitsschutz 2 (Bau, Metall, Verkehr, Sprengstoffrecht). (sob)