Impfzertifikat abgelaufen? Was Urlauber beachten müssen und wie der Nachweis erneuert werden kann

Bei Personen, die seit Frühjahr oder Sommer 2021 vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, rückt das technische Ablaufdatum ihres digitalen Impfnachweises näher. Was ist jetzt zu tun? Und welche Regeln gelten mit Blick auf den Sommerurlaub. Ein Überblick.
Fulda - Der Sommerurlaub rückt näher. Und in Ländern wie zum Beispiel Frankreich, Spanien, Italien und Portugal wird (theoretisch) noch nach einem 3G-Nachweis gefragt. Es ist so, dass man als Geimpfter in Europa im Prinzip keinen Corona-Test mehr braucht.
Wer ungeimpft ist, der muss aber zum Beispiel in Finnland, Frankreich, Kosovo, Malta, Monaco, Portugal und Russland einen Testnachweis erbringen. Merkur.de hat eine Übersicht erstellt, in welchen Urlaubsländern die Corona-Zahlen aktuell wieder steigen.
Corona: Wie lange gilt meine Impfung? So wird das Zertifikat erneuert
Viele andere Länder fragen inzwischen nicht mehr danach, ob man gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder getestet ist. Dennoch ist es sinnvoll, die Formulare bei einer Reise mitzunehmen. Denn spätestens bei der Rückreise können sie gebraucht werden: Deutschland verlangt den Nachweis.
Wer in den Urlaub fährt und sich unsicher ist, ob sein digitales Impfzertifikat noch gültig ist, der kann auch sein gelbes Impfbuch mitnehmen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Nachweis in Papierform nur fast überall anerkannt wird. In Malta etwa gilt der deutsche Impfpass nicht. (Lesen Sie auch: Oft wohl mehr als Zufall: Warum manche Menschen kein Corona hatten)
Der technische Nachweis der Corona-Schutzimpfung läuft nach 365 Tagen ab
Bei der Gültigkeit des Zertifikats wird grundsätzlich zwischen der fachlichen Gültigkeit des Impfschutzes und der technischen unterschieden. Was das technische Ablaufdatum betrifft: Hier haben manche Nutzer der Corona-Warn-App oder der CovPass-App wahrscheinlich vor Kurzem einen Schrecken bekommen. Bei einigen, die sich im Frühjahr oder Sommer 2021 haben impfen lassen, rückt das technische Ablaufdatum, näher und sie bekamen den Hinweis, dass das Zertifikat nach 365 Tagen abläuft und erneuert werden muss.
Bei der Corona-Warn-App des Bundes und der CovPass-App des RKI, also bei beiden offiziellen Apps, in denen Impfzertifikate und Genesenenzertifikate digital gespeichert werden können, gibt es inzwischen die Möglichkeit, über ein Update das abgelaufene Gültigkeitsdatum zu aktualisieren.
Tipps für das Reisen und EU-Regelungen
Wer verreisen möchte, der sollte sich vorher zum Beispiel auf der Webseite des Auswärtigen Amts informieren, was in dem jeweiligen Land für die Einreise gilt – zum Beispiel, ob ein Coronatest benötigt wird. Auch ist es sinnvoll, den eigenen Impf- oder Genesenenstatus zu überprüfen.
Hier gibt es nämlich Änderungen: Die EU hat sich auf einheitliche Kriterien für digitale Nachweise von Impfungen oder Genesung geeinigt. Ohne Booster läuft die Gültigkeit in EU-Ländern nach 270 Tagen nach der letzten Impfung ab. Personen, die also nur zwei Corona-Impfungen vorweisen können, werden dann Ungeimpften gleichgestellt.
Wer eine dritte Impfung hat, für den gilt das Zertifikat EU-weit zeitlich unbegrenzt. Beim Genesenenstatus kommt es auf die einzelnen Länder an. Auf EU-Ebene haben sich die Mitgliedsstaaten auf eine Gültigkeit von 180 Tagen verständigt. Das gilt in Deutschland aber nur für Menschen, die vor der Infektion geimpft waren. Bei ungeimpften Genesenen gilt ein Zeitraum von 90 Tagen.
Mit nur wenigen Klicks kann das in den Apps selbst gemacht werden. Die CovPass-App zum Beispiel muss laut RKI im App-Store aktualisiert werden. Nach dem Update erhält man die Funktion zur Neuausstellung der Zertifikate. Auch bei der Corona-Warn-App sollte der Vorgang selbsterklärend sein. Für die Aktualisierung braucht man die Version 2.23. (Lesen Sie auch: Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen: Fast 600 Personen ohne Nachweis - Ämter werden aktiv)
Die technische Gültigkeit der digitalen Covid-Zertifikate hat selbst nichts mit dem Impfschutz zu tun. Wie in einem Reisepass auch gibt es in dem Zertifikat ein Ausstellungsdatum und ein Ablaufdatum. Das hat laut Bundesregierung technische Gründe. Für den Nutzer heißt das aber, dass der QR-Code als ungültig erscheint und nicht mehr gelesen werden kann.
Video: Impfzertifikat in Corona-Warn-App abgelaufen - Das müssen Sie wissen
Fachlich – also im Sinne der Dauer des Schutzes – wird es zum Oktober eine Änderung geben. Dann gelten zweifach Geimpfte nur dann noch als vollständig geimpft, wenn sie außerdem eine Infektion durchlaufen haben. Für Geboosterte – ab der dritten Impfung – gilt der Impfschutz bisher zeitlich unbegrenzt.