IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Konow verweist darauf, dass entsprechende Ratschläge für Arbeitgeber nicht in den gesetzlichen Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer fallen. „Die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK Fulda zeigt, dass die regionale Wirtschaft in den kommenden Monaten vor großen Herausforderungen steht und der Geschäftsklimaindex auf den niedrigsten je gemessenen Stand gefallen ist. Insofern begrüßen wir jede Maßnahme, die die Konjunktur nicht zusätzlich belastet und die die Unternehmen entlastet. Ob darunter aber auch die Aufhebung der Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion fällt, vermag ich nicht zu sagen“, lautet Konows Einschätzung.
Ähnlich klingt der Tenor in der Kreishandwerkerschaft Fulda. „Im Rahmen der letzten Klausurtagung der Delegierten des heimischen Handwerks mussten wir feststellen, dass die Handwerksbetriebe der Region die mittelbare Zukunft wirtschaftlich mit großer Sorge betrachten. Über die Gründe ist vielfach berichtet worden“, konstatiert Kreishandwerksmeister Thorsten Krämer.
Jede politische Entscheidung, die die Situation in den Handwerksbetrieben nicht weiter verschärfe, begrüße die Kreishandwerkerschaft natürlich. „Allerdings können wir keine fundierte Aussage dazu treffen, ob die Aufhebung der Isolationspflicht hier eine Auswirkung zeigen wird“, sagt Kreishandwerksmeister Krämer.
Die Aufhebung der Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion hat keine Auswirkung auf die Krankenhäuser, da nach wie vor ein Betreten der Krankenhäuser mit einem positiven Corona-Befund nicht zulässig ist, erklärt Barbara Froese, Pressesprecherin des Klinikums in Fulda. Auf Basis der jeweils aktuellen Fassung der hessischen Corona-Basisschutz-Verordnung werde über das Hausrecht der Zugang geregelt. Für das Herz-Jesu-Krankenhaus in Fulda verweist Viktoria Schmitt ebenfalls auf das Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Beschäftigte.
„Die Infektionszahlen bei antonius in Fulda sinken seit einiger Zeit und liegen derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau“, fasst Swen Friedrich vom Corona-Krisenstab der Einrichtung die Situation zusammen. Damit das so bleibe, sei oberste Prämisse, dass der Schutz gerade der vulnerablen Personengruppen weiter gewährleistet ist. In den Wohnbereichen finden deshalb nach wie vor täglich Tests statt und alle tragen eine FFP2-Maske. Testen müssen sich auch Besucher wie Handwerker oder Familienangehörige.
Wer positiv getestet ist, darf als Externer die Wohnbereiche mindestens fünf Tage lang nicht betreten. In den Werkstätten von antonius gibt es laut der Landesverordnung kein Betretungsverbot mehr. Hier ist Anfang November außerdem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfallen. „Wer allerdings positiv getestet wurde, bleibt mit einer ärztlichen Verordnung daheim oder arbeitet im Home Office“, unterstreicht Swen Friedrich.