Großer Erfolg für die Hochschule Fulda - Promotionsrecht von unabhängiger Kommission positiv evaluiert

Großer Erfolg für die Hochschule Fulda: Das Promotionsrecht wurde von einer unabhängigen Kommission positiv evaluiert. Das Promotionsrecht kann nun entfristet werden.
Fulda - Es war ein in der deutschen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft viel beachteter Schritt: Als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) bundesweit erhielt die Hochschule Fulda 2016 vom damaligen hessischen Wissenschaftsminister und heutigen Hessen-Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) das eigenständige Promotionsrecht.
Verliehen wurde es hessischen HAWs seither für Fachrichtungen, in denen sie nachgewiesenermaßen besonders forschungsstark sind – allerdings zunächst zeitlich begrenzt. Im Auftrag des hessischen Wissenschaftsministeriums wurden nun die ersten vier in Hessen eingerichteten Promotionszentren an HAWs durch eine hochkarätig besetzte, unabhängige wissenschaftliche Kommission positiv begutachtet.
Fulda: Erfolg für Hochschule - Kommission evaluiert Promotionsrecht positiv
„Ein großer Erfolg für die Hochschule Fulda und ihre Pionierarbeit, denn zwei der vier Promotionszentren werden von ihr alleine betrieben, an den beiden anderen, hochschulübergreifenden Promotionszentren ist sie ebenfalls beteiligt“, schreibt die Hochschule in einer Pressemitteilung.
Viele Augen im deutschen Wissenschafts- und Hochschulsystem richteten sich am 13. Juni 2022 nach Wiesbaden, wo Wissenschaftsministerin Angela Dorn persönlich sowie der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft und ehemaliger Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), den Evaluationsbericht in einer Pressekonferenz vorstellten.

Die Kommission kommt darin zu dem klaren und eindeutigen Ergebnis, dass die Hochschule Fulda und die anderen beteiligten hessischen HAWs das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen erfolgreich ausgestaltet haben und in der Lage sind, das Promotionsrecht nach hohen Qualitätsstandards auszuüben.
„Eine wichtige Feststellung“, kommentiert die Hochschule Fulda: „Denn: Das Promotionsrecht für die positiv evaluierten Zentren kann nun entfristet werden. Zur Qualitätssicherung sollen sie sich regelmäßigen Evaluationen unterziehen, wie sie im Wissenschaftsbetrieb gängige Praxis sind.
Hochschulpräsident Khakzar spricht von „Meilenstein in Geschichte der Hochschule Fulda“
„Das eigenständige Promotionsrecht für HAWs ist wichtig, weil es Lücken im Wissenschafts- und Wirtschaftssystem schließt. Es eröffnet individuelle Chancen für die Studierenden und gesellschaftliche Chancen durch die anwendungsorientierte Forschung, die es unterstützt“, erklärte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne).
„Wir brauchen die Forschung der HAWs für innovative, praxisnahe und interdisziplinäre Antworten auf wichtige Herausforderungen wie Klimawandel und Artensterben, globale Krisen und Kriege und die alle Lebensbereiche durchdringende Digitalisierung“,so Dorn weiter (lesen Sie auch hier: Hochschule Fulda zufrieden - Präsenz-Comeback des Informationstages gelungen).

„Hessen hat als erstes Bundesland seinen HAWs ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen ermöglicht. Die Evaluation zeigt: Unser Modell ist erfolgreich und zu Recht Vorbild für andere Bundesländer“, fügte die Wissenschaftsministerin an. „Und wir investieren auch finanziell in die Stärkung der Forschung an HAWs.“
So stelle das Land den fünf hessischen HAWs seit 2021 „beträchtliche Mittel zur Verfügung, um einen wissenschaftlichen Mittelbau aufzubauen und insbesondere Qualifikationsstellen zu finanzieren“. Die Mittel würden dafür jährlich aufwachsen, 2023 betragen sie den Angaben zufolge 13 Millionen Euro pro Jahr.
„Ich danke Herrn Prof. Kleiner und der Evaluationskommission für den fundierten und differenzierten Bericht“, schloss Dorn. „Wir werden ihre wertvollen Empfehlungen umsetzen, die Fortentwicklung des Promotionsrechts an HAWs in Hessen regelmäßig überprüfen und es weiterentwickeln. Wir werden mit den HAWs nun in einen Prozess zur Umsetzung der Empfehlungen einsteigen und hierzu eine Arbeitsgruppe gründen.“
Kommission spricht Reihe von Empfehlungen für Hochschule Fulda aus
„Die Kommission konnte sich davon überzeugen, dass in den betrachteten Promotionszentren der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften tragfähige Strukturen für die Betreuung qualitativ anspruchsvoller Promotionen aufgebaut wurden, und das in kürzester Zeit. Das ist eine beeindruckende Leistung“, fasst Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner, Vorsitzender der Evaluationskommission, das Ergebnis zusammen.
„Wir möchten das Land und seine HAWs ermutigen, nun die nächste Phase einzuleiten, die Promotionszentren als Orte der Forschung inhaltlich stärker zu profilieren und konzeptionell weiterzuentwickeln und dabei die Spezifika des Hochschultyps und den Ausgangspunkt der anwendungsorientierten Forschung in den Mittelpunkt zu stellen“, erklärte Kleiner.
Auch wenn das Gesamturteil der Gutachterkommission für ihn nicht ganz überraschend kam, ist es aus Sicht von Hochschulpräsident Prof. Dr. Karim Khakzar ein Meilenstein in der Geschichte der Hochschule Fulda, aber auch der HAWs in Hessen und in Deutschland insgesamt.

Khakzar setzt sich als Sprecher der 118 in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) organisierten HAWs seit Jahren für das Promotionsrecht an HAWs ein und verhandelte seinerzeit für die hessischen HAWs die Richtlinien für die Einführung in Hessen. „Dass die Hochschule Fulda bei den ersten vier nun evaluierten Promotionszentren so stark vertreten ist, dokumentiert die Forschungsstärke unserer Hochschule“, zeigt sich Khakzar hocherfreut.
Das hessische Modell sei Vorbild für andere Bundesländer. So habe jüngst Sachsen-Anhalt praktisch identische Möglichkeiten geschaffen. In fast allen anderen Bundesländern werde an ähnlichen Umsetzungen gearbeitet. Die Kommission hat in ihrem Evaluationsbericht eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die der zukünftigen Weiterentwicklung der Promotionszentren dienen sollen.
So soll für jedes Promotionszentrum ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet werden, der zukünftige Entwicklungen des jeweiligen Zentrums konstruktiv-kritisch begleitet. Wie schon erwähnt, empfiehlt die Kommission außerdem, die Promotionszentren zur Qualitätssicherung alle sieben Jahre unabhängig evaluieren zu lassen, wie es für außeruniversitäre Forschungsinstitute und in großen Bund-Länder-Programmen gängige Praxis ist.
In Hessen gibt es derzeit sieben Promotionszentren zu unterschiedlichen Fachrichtungen, drei davon hochschulübergreifend. Evaluiert wurden neben den allgemeinen, durch das Land Hessen festgesetzten Bedingungen und Verfahren des Promotionsrechts jene Promotionszentren, die mindestens seit vier Jahren bestehen:
Die Promotionszentren „Public Health“ und „Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration, Interkulturalität/Fulda Graduate Center of Social Sciences“ an der Hochschule Fulda sowie die jeweils hochschulübergreifenden Zentren „Soziale Arbeit“ (Federführung: Hochschule RheinMain) und „Angewandte Informatik“ (Federführung: Hochschule Darmstadt).