Wird eine Kombiklasse gebildet, wird der Unterricht laut Schulamt so organisiert, dass teilweise zwei Lehrkräfte parallel im Unterricht eingesetzt werden können – als pädagogisches Team. Zudem könnten die Schülerinnen und Schüler einen Teil der Unterrichtszeit in Jahrgangsgruppen unterrichtet werden.
Dieses Unterrichtsmodell ist keine Sonderlösung für Hainzell, wie das Schulamt betont: „Auch an vielen anderen Schulen in Hessen erfolgen Jahrgangsmischungen.“
Das Konzept soll auch im darauffolgenden Schuljahr gelten. „Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Klasse auch dann fortgeführt wird und eine Kombiklasse aus der Jahrgangsstufe 2 und 4 ist“, sagt VanCuylenbug.
Setzt sich diese Entwicklung fort, würde sich die Lage nochmals verschärfen. Der Kreis gibt an, dass eine Abfrage ergeben habe, dass ab dem Schuljahr 2023/24 vier Erstklässler, zwei Zweitklässler und 14 Viertklässler in der einzigen Klasse, der vierten Klasse, unterrichtet würden. Wie steht es angesichts solch geringer Einschulungszahlen um den Erhalt der Grundschule?
Der Kreis verweist auf Nachfrage auf einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2017, in dem es heißt: „Führt die zu gering gewordene Schülerzahl dazu, dass nur eine Klasse über vier Jahrgänge gebildet werden kann, entspricht dies nicht mehr den heutigen Bildungsbedürfnissen und einer sinnvollen Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Diese erfordert eine Größe, die eine effektive Umsetzung des Unterrichtsprogramms erlaubt und in der sie pädagogisch wirksam umgesetzt werden kann.“
Die Zukunft jeder Schule sei damit abhängig von den Schülerzahlen. Die Pressesprecherin des Kreises, Lisa Laibach, sagt: „Wenn sich die Schülerzahlen weiter so entwickeln, ist damit für den Schulträger Landkreis Fulda ein sinnvoller Schulbetrieb in Zukunft nicht mehr möglich.“