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Deutlich länger als von Anklage gefordert - Sieben Jahre Haft für 53-Jährigen nach Messerattacke

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Von: Suria Reiche

Der 53-jährige Angeklagte muss ins Gefängnis.
Der 53-jährige Angeklagte muss ins Gefängnis. © Suria Reiche

Im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung am Landgericht Fulda wurde heute das Urteil gesprochen. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Fulda - Fast reglos hat der Angeklagte heute Mittag dem Urteil zu gehört, das die Kammer um Richter Josef Richter für angemessen hält für das, was der 53-jährige Angeklagte im vergangenen Jahr getan hat. Dabei liegt das Urteil über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Vertretung.

Sieben Jahre und drei Monate muss der Angeklagte in Haft. Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Vertretung hatten viereinhalb Jahre gefordert. Die Verteidigung forderte sogar den Freispruch für den Angeklagten.

„Die Strafe, die der Richter nun gesprochen hat, halte ich aber für verdient“, sagte Julia Heieis, die das Opfer als Nebenklägerin vertrat. Es sei nun am wichtigsten, das ihre Mandantin ihren Lebensmut zurückfindet, den sie durch die Taten, die ihr der Angeklagte zugefügt hat, verloren hatte. Er hatte sie bedroht, verfolgt - und mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.

Fulda: Ex-Freundin in Hals gestochen - 53-Jähriger muss ins Gefängnis

Laut Anklageschrift soll er seiner Ex-Freundin, die die Beziehung zu ihm beendet hatte, im September vergangenen Jahres an ihrer Arbeitsstelle in der Nähe des Herz-Jesu-Krankenhauses in Fulda trotz Annäherungsverbot aufgelauert haben und sie mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 11,5 Zentimetern gezielt in den Hals und in die Brust gestochen haben.

Daraufhin habe der Angeklagte von ihr abgelassen und einen Rettungswagen gerufen. Lebensgefährlich verletzt sei seine ehemalige Lebensgefährtin laut Anklageschrift nach der Tat nicht gewesen, sie musste jedoch fünf Tage lang stationär behandelt werden. Bei der Tat habe der Angeklagte einen Alkoholwert von 2,29 Promille.

Der 53-Jährige war zudem wegen einer weiteren Tat angeklagt: Er soll bereits im Juli seine Ex-Freundin der Freiheit beraubt, sie verletzt und genötigt haben: Er soll sie an einer Bushaltestelle in der Haimbacher Straße unter Drohungen aufgefordert haben, in seinen Pkw zu steigen, was sie dann unter Angst getan habe.

Urteil übersteigt Forderungen der Anklage

Im Wagen habe er wieder und wieder wissen wollen, mit wem sie inzwischen zusammen sei. Obwohl sie versucht habe auszusteigen, sei er in Richtung Schulzenberg bei Maberzell gefahren und habe ihr schließlich die Autotür gegen den Kopf geschlagen, als sie dort wieder versuchte auszusteigen.

„Ich habe gar keinen Freund“, habe sie beteuert, als der Angeklagte eine Eisenstange aus seinem Kofferraum geholt, diese in der Hand geschwungen und gesagt haben soll, dass er die beiden umbringe, wenn sie nicht mit der Sprache rausrücke.

Als sie wieder zur Flucht angesetzt habe, soll er sie festgehalten und dabei ihr Oberteil und den Verschluss ihres BHs kaputtgemacht haben, sodass der Oberkörper seines Opfers entblößt worden sei. Außerdem soll er den Ohrring aus dem Ohr seiner Ex-Freundin gerissen haben, daraufhin habe sie geblutet.

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