Daraufhin habe der Angeklagte von ihr abgelassen und einen Rettungswagen gerufen. Lebensgefährlich verletzt sei seine ehemalige Lebensgefährtin laut Anklageschrift nach der Tat nicht gewesen, sie musste jedoch fünf Tage lang stationär behandelt werden. Bei der Tat habe der Angeklagte einen Alkoholwert von 2,29 Promille gehabt und sei deswegen vermindert schuldfähig.
Der 53-Jährige ist wegen einer weiteren Tat angeklagt: Er soll bereits im Juli seine Ex-Freundin der Freiheit beraubt, sie verletzt und genötigt haben: Er soll sie an einer Bushaltestelle in der Haimbacher Straße unter Drohungen aufgefordert haben, in seinen Pkw zu steigen, was sie dann unter Angst getan habe.
Im Wagen habe er wieder und wieder wissen wollen, mit wem sie inzwischen zusammen sei. Obwohl sie versucht habe auszusteigen, sei er in Richtung Schulzenberg bei Maberzell gefahren und habe ihr schließlich die Autotür gegen den Kopf geschlagen, als sie dort wieder versuchte auszusteigen.
„Ich habe gar keinen Freund“, habe sie beteuert, als der Angeklagte eine Eisenstange aus seinem Kofferraum geholt, diese in der Hand geschwungen und gesagt haben soll, dass er die beiden umbringe, wenn sie nicht mit der Sprache rausrücke.
Als sie wieder zur Flucht angesetzt habe, soll er sie festgehalten und dabei ihr Oberteil und den Verschluss ihres BHs kaputtgemacht haben, sodass der Oberkörper seines Opfers entblößt worden sei. Außerdem soll er den Ohrring aus dem Ohr seiner Ex-Freundin gerissen haben, daraufhin habe sie geblutet.
Während der Verhandlung, deren Vorsitz Richter Josef Richter hat, ist für den Angeklagten, der aus dem Kosovo stammt, ein Dolmetscher vor Ort, der ins Albanische übersetzen kann. „Den braucht er nicht. Er spricht ausgezeichnet Deutsch“, sagte Verteidiger Rudolf Karras.
Die Verhandlung, für die fünf weitere Termine angesetzt sind, wird am Montag, 28. März, um 9.30 Uhr fortgesetzt. Kürzlich wurde nach einer Messerstecherei im Fuldaer Schlossgarten ein 20-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.