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Falsches Maskenattest: 49-Jähriger aus Kreis Fulda muss Geldstrafe zahlen

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FFP2-Maske
Der 49-Jährige hatte sich von einem Arzt aus Österreich ein Attest ausstellen lassen, ohne von diesem untersucht worden zu sein. © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Das Amtsgericht Fulda hatte einen 49 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Fulda wegen der Benutzung eines falschen Maskenattests zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt.

Fulda - Mit Urteil vom 8. Februar 2022 hatte das Amtsgericht Fulda einen mittlerweile 49 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Fulda „wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

Fulda: Geldstrafe für 49-Jährigen mit falschem Maskenattest

Hintergrund: Der Angeklagte hatte im März 2021 in Fulda gegenüber der Polizei ein von einem Arzt aus Bad Aussee (Österreich) ausgestelltes Attest verwendet, nach dem für ihn das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes „aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert, gesundheitsschädlich und im Sinne der Psychohygiene traumatisiert und damit unzumutbar“ sei.

Der Ausstellung des Attests sei – wie der Angeklagte wusste – keine Untersuchung durch den ausstellenden Arzt vorausgegangen. Vielmehr habe dieser im Internet damit geworben, „Befreiungsattests gegen den Maskenwahn“ jedem auszustellen, der ihm eine E-Mail mit seinen persönlichen Daten sende. (Lesen Sie auch: Falsche Masken-Atteste: Landgericht Fulda prüft Anklage gegen Ärzte aus Gersfeld)

Im Oktober 2020 habe der ausstellende Arzt schließlich ein Tätigkeitsverbot erhalten. Nachdem die 4. Kleine Strafkammer des Landgerichts die Berufung des Angeklagten mit Urteil vom 8. März 2022 verworfen hatte, hat die Kammer mit Beschluss vom 23. Juni 2022 auch die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil als unzulässig verworfen, da selbige nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form begründet wurde. (Lesen Sie auch: Justiz in Fulda am Limit - wegen Corona-Verstößen und Massenklagen)

Mit Beschluss vom 29. August 2022 hat nunmehr das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, so dass die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig ist, wie die Pressestelle des Fuldaer Landgerichts mitteilt. (sob)

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