Die Zeugen, die Richter Mangelsdorf daraufhin aufruft, darunter das Ehepaar, das von der Angeklagten mit einem Messer bedroht und zum Herausgeben von Geld aufgefordert wurde, werden ohne Aussage entlassen. Richter Mangelsdorf fragt aber zwei Polizeibeamte, die als Zeugen zur Verhandlung erschienen sind, ob sie etwas über den aktuellen Aufenthaltsort der Angeklagten wüssten.
Einer der Polizisten erklärt, dass er zuletzt vor etwa zwei Wochen während eines Einsatzes mit der Angeklagten zu tun hatte. „Sie wurde festgenommen, weil sie gedroht hatte, das Haus des geschädigten Ehepaares anzuzünden“, sagt der Polizist. Und weil die Angeklagte nach Angabe des Polizisten schon vor einigen Monaten am Eingang des Doms gekokelt haben soll, „also von der Ernsthaftigkeit der Absicht auszugehen war“, nahm die Polizei sie fest.
Die Angeklagte wurde daraufhin im Krankenhaus von einer Ärztin aufgenommen – und dort zuletzt gesehen. Richter Mangelsdorf geht davon aus, dass sich die Angeklagte nicht mehr an ihrem Wohnsitz aufhält und inzwischen wohl obdachlos ist. Daher sei auch nicht sichergestellt, ob sie die gerichtliche Ladung zur Verhandlung überhaupt erhalten hat. „Der Aufenthalt der Angeklagten soll ermittelt werden“, ordnet Richter Mangelsdorf an. Die Staatsanwaltschaft stimmt zu, das Verfahren wird vertagt.