Freispruch für Green Pioneers: Große Freude bei den Firmengründern

Die früheren Geschäftsführer der Firma Green Pioneers können aufatmen: Sie sind am Donnerstag vor dem Amtsgericht Fulda vom Vorwurf des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen worden.
Fulda - Das Amtsgericht Fulda geht nicht davon aus, dass der THC-Gehalt in den Produkten von Green Pioneers eine Rauschwirkung entfalten könnte. Deshalb wurden die früheren Geschäftsführer der Fuldaer Firma am Donnerstag freigesprochen.
Fulda: Freispruch für die Green Pioneers - THC-Gehalt im Rahmen
Bei den Angeklagten, die - nach einer Pressekonferenz am Tag zuvor - vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen hatten, herrschte große Freude über das Urteil.
„Der Freispruch fühlt sich gut an. Der Richterspruch stützt unsere Ansicht“, sagt Phillip Gärtner, PR-Manager von Green Pioneers und früherer Geschäftsführer. Man bereite sich aber darauf vor, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt.
Die Staatsanwaltschaft Fulda hatte den Angeklagten das fahrlässige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Die Geschäftsführung habe - so der Vorwurf - geduldet, dass einzelne der von der Firma verkauften Produkte einen zu hohen Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) hatten.
Green Pioneers rechnen mit Rechtsmitteln der Staatsanwaltschaft
Der Anklage vorausgegangen war unter anderem eine Durchsuchung im April 2021 durch Polizei und Staatsanwaltschaft, laut Gärtner damals noch wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Drogenhandel in nicht geringer Menge.
Ein Gutachten habe zudem zur Folge gehabt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft zunächst abgewiesen worden sei. Weil die Staatsanwaltschaft dagegen Widerspruch eingelegt habe, fand nun der Prozess vor dem Amtsgericht statt. Gärtner hat angekündigt, dass die Firma notfalls durch weitere Instanzen gehen will. (lio, sam)