Der Freispruch bedeutet für die Frau aber nicht die Freiheit, denn die Kammer ordnete die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus an. „Sie sind nicht böse, Sie sind nicht schuldig. Aber Sie sind gefährlich. Das ist bitter, weil Sie nichts dafür können“, stellte Müller fest und teilte damit erneut die Ansicht des Gutachters. Dieser hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Angeklagte eine Erkrankung vehement bestreite – was typisch für dieses Krankheitsbild sei.
Dadurch, dass sie keinerlei Einsicht zeige, sei jedoch auch nicht zu erwarten, dass sie sich freiwillig einer Behandlung unterziehe. Bleibe die Krankheit weiterhin unbehandelt, bleibe auch das Risiko, dass die Frau anderen schaden könnte. Eine stationäre Behandlung müsse daher zwingend erfolgen. Dasselbe hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert.
Auch für Müller war das die beste Lösung: „Das heißt nicht, dass Sie weggesperrt und vergessen werden.“ Jedes Jahr müsse geprüft werden, ob die Unterbringung weiter bestehen bleibe. „Sie freizulassen hätte vermutlich bedeutet, dass es so weitergeht. Aber wenn Sie dort mitarbeiten, haben Sie eine Perspektive.“