Neue Fuß- und Radwegbrücke über Sickelser Straße - Erster Spatenstich leitet Baubeginn ein

Mit dem ersten Spatenstich hat Stadtbaurat Daniel Schreiner mit den Beteiligten den Baubeginn für die Geh- und Radwegbrücke über die Sickelser Straße markiert.
Fulda - Die rund 160 Meter lange Konstruktion aus Holz und Stahl entsteht im Rahmen der Landesgartenschau 2023 und wird die neu entstehenden Parkanlagen zwischen Fulda-Galerie und Neuenberg verbinden. Zudem entsteht durch die Brücke eine wichtige neue Radwegeverbindung in Nord-Süd-Richtung und eine autofreie Verbindung im Stadtteil Neuenberg, der bisher durch die Sickelser Straße und die Schnarreshohle geteilt ist.
„Diese Brücke verkörpert auf ideale Weise das Motto der Landesgartenschau „Fulda verbindet“, indem sie bereits bestehende und neu entstehende Freiflächen miteinander verknüpft und als Naherholungsräume für die Menschen in unserer Stadt leichter zugänglich macht“, wird Stadtbaurat Daniel Schreiner in einer Pressemitteilung der Stadt Fulda zitiert. Die entstehende Verbindung für Fußgänger und Radfahrer von Galerie bis Fulda Zentrum stelle einen wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung der Stadt dar.
Fulda: Neue Fuß- und Radwegbrücke über Sickelser Straße - Erster Spatenstich
Architekt und Planer Joachim Swillus wird in der Mitteilung wie folgt zitiert: „Diese Brücke mit einer Breite von vier Metern dient auch als Aufenthaltsraum und Aussichtsort. Weil sie nicht gradlinig verläuft, sondern eine Zick-Zack-Form hat, ermöglicht sie immer wieder andere Ausblicke auf die umliegende Natur und die Innenstadt.“ Bewusst habe man sich für eine ökologische und nachhaltige Bauweise unter Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes Holz entschieden. Bei den Planungen habe man darauf geachtet, den unumgänglichen Eingriff in die Natur minimal zu halten, so dass sich die Brücke als organisches Element in die Landschaft einfügen werde.

Die Fertigstellung der neuen Brücke ist für das Frühjahr 2022 geplant. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf rund drei Millionen Euro. Erwartet wird eine Förderung nach dem Nahmobilitätsgesetz in Höhe von rund 70 Prozent der förderfähigen Kosten. (akh)