In der Stadt Offenbach etwa müssen Gastronomen bereits seit der zweiten Jahreshälfte 2022 wieder Gebühren bezahlen, wenn sie ihre Tische auf öffentliche Plätze stellen wollen. Als nächstes sollen diese Flächen wieder „auf das genehmigte Maß zurückgefahren werden“, wie die Stadt auf Anfrage mitteilte.
„In Fulda wurden mit dem Beginn der Corona-Pandemie großzügige Ausnahmen von der Sondernutzungssatzung der Stadt Fulda erlaubt, um den Gastronomen Erleichterungen in der angespannten Situation zu verschaffen“, betont Pressesprecherin Monika Kowoll-Ferger auf Anfrage unserer Zeitung. „So wurden zum Beispiel Sondernutzungsflächen erweitert, Parkflächen für die Außengastronomie zur Verfügung gestellt und die Gebühren deutlich reduziert - auf 1 Euro pro Quadratmeter).“
Zudem seien Beschränkungen aufgehoben worden, um beispielsweise Einfriedungen wie Windschutz vornehmen zu können, und auch in den Wintermonaten sei die Möglichkeit der Außengastronomie gewährt worden. In Fulda gelten seit dem 1. März die ursprünglichen Bestimmungen und Regelungen. Allerdings dürfen in der Barockstadt die zum Teil deutlich vergrößerten Flächen für die Außengastronomie weiter genutzt werden. „Lediglich dort, wo Belange von Fußgängern, Radfahrern oder Touristen betroffen sind, sollen unter Abwägung aller Interessen Veränderungen wieder zurückgenommen werden“, teilte die Stadt Fulda mit.
Frankfurt duldet nach eigener Darstellung zunächst noch bis Ende März „eine Erweiterung der Außengastronomieflächen unter Auflagen, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren zu zahlen sind“. Ob Gastronomen danach weiterhin selbstständig ihre Außenflächen auf öffentlichen Plätzen gestalten dürfen, sei derzeit noch unklar. Die Städte Darmstadt und Wiesbaden ließen entsprechende Anfrage zunächst unbeantwortet.
Auch in der Stadt Kassel ist die Sondernutzung inzwischen wieder gebührenpflichtig. „Mit Abklingen der Pandemie ist die Stadt Kassel schrittweise wieder zu seinem bewährten Verwaltungshandeln im Umgang mit Wirtschaftsgärten übergegangen“, teilte ein Sprecher mit.
Um die Gastronomen in Hessen zu unterstützen, hatten viele Kommunen die Flächen für die Außengastronomie großzügig erweitert oder den Betreibern von Restaurants oder Cafés die Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Flächen erlassen. Auch durften vielerorts etwa Zelte oder Heizungen aufgestellt werden.
Der Hotel- und Gastronomieverband (Dehoga) Hessen fordert, die Wirte weiter zu unterstützen: „Städte, die Erleichterungen für die Außengastronomie eingeführt haben, sollten die Regelungen entfristen“, erklärte Oliver Kasties, Interims-Hauptgeschäftsführer. „Wer lebendige Innenstädte möchte, sollte die Aufenthaltsqualität für Menschen im Freien nicht einschränken, sondern sie erhalten und ausbauen.“