Dort habe man den Eindruck gewonnen, dass der Großteil der Anwesenden verständnisvoll und sehr einverstanden mit der Vorgehensweise waren. „Auch sonst sind bis heute weder bei der Friedhofsverwaltung noch beim Fachamt Beschwerde-E-Mails oder -Anrufe eingegangen. Weitere Gespräche gab es insofern, dass bei der Friedhofsverwaltung einzelne Anfragen eingingen, die per Mail oder Telefon geklärt wurden“, erklärt Heller. Betroffene bestätigen ebenfalls, dass nun Klarheit über die Notwendigkeit der Arbeiten herrsche – wenngleich es bedauerlich sei, dass die Gräber für die Bauzeit abgeräumt werden müssen.
Es müssen insgesamt 28 Gräber temporär geräumt werden. Das betrifft sowohl die Bepflanzung als auch den Grabstein. „Der Ist-Zustand wird vor Beginn der Baumaßnahme genauestens als Foto- und Schriftdokumentation festgehalten, und die Gräber werden eingemessen. Im Anschluss werden auf Kosten der Stadt Fulda die Gräber inklusive der Grabsteine wieder so hergestellt, wie es vor der Baumaßnahme war“, versichert die Stadtverwaltung. Die oberflächige Räumung der Gräber werde die gesamte Bauzeit über anhalten. Die Totenruhe werde während der Bauphase selbstverständlich gewährleistet.
Heller zufolge ist geplant, die Baustelle im Spätsommer 2023 zu beginnen und im Frühjahr bis Sommer 2024 abzuschließen. Die tatsächliche Dauer sei jedoch schwer vorauszusagen. „Die vorhandene Mauer muss abgetragen und durch eine neue Mauer, analog zu jener des ersten Bauabschnitts, ersetzt werden“, so der Pressesprecher.