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Anlagen werden abgebaut - Frist für Errichtung der Windräder am Steiger ist verstrichen

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Von: Marcus Lotz

Nach drei Jahren werden die beiden Masttürme nun wieder abgebaut. In Heubach sollten eigentlich zwei Windräder aufgestellt werden.
Nach drei Jahren werden die beiden Masttürme nun wieder abgebaut. In Heubach sollten eigentlich zwei Windräder aufgestellt werden. © Marcus Lotz

Drei Jahre hatte Investor Holger Schwarz Zeit, um den Bau von zwei Windkraftanlagen am Steiger zu vollenden. Die Frist ist verstrichen. Nun muss der Rückbau erfolgen. Hierzu führt der Landkreis Fulda aktuell Gespräche mit dem Regierungspräsidium (RP) Kassel.

Heubach - Seit Jahren stehen zwischen Ziegelhütte und Heubach zwei Maststümpfe, die eigentlich einmal zu Windkraftanlagen ausgebaut werden sollten. Doch dazu kam es nie. Nachdem die Arbeiten lange Zeit geruht hatten, hatte das RP auf Anfrage mitgeteilt, dass die Anlagen bis zum 13. September dieses Jahres errichtet und in Betrieb gegangen sein müssen. Dabei handelt es sich um eine Anordnung der Behörde, die seinerzeit zusammen mit dem Genehmigungsbescheid erteilt worden war.

Theoretisch hätte diese Frist verlängert werden können. Hierfür hätte Schwarz von der Firma Oktoberwind bis Fristende jedoch gewichtige Gründe vorbringen müssen. Nach Verstreichen der Frist teilte das RP mit: „Ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung ist beim RP Kassel nicht eingegangen.“

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Daraus folgt nach Angaben des RP, dass Schwarz dazu verpflichtet ist, die Anlagen auf eigene Kosten zurückzubauen. Selbst für den Fall einer Insolvenz ist vorgesorgt - wie das RP mitteilt, ist für die Finanzierung des Rückbaus eine Sicherheitsleistung hinterlegt worden. Ein Sprecher sagte: „Die Vorhabenträgerin wurde aufgefordert, den Rückbau der Anlagen vorzunehmen, und sich hierfür mit der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Fulda in Verbindung zu setzen. Das RP und der Landkreis Fulda werden sich zum weiteren Vorgehen, auch für den Fall, dass die Vorhabenträgerin ihrer Verpflichtung zum Rückbau nicht nachkommen sollte, in der kommenden Woche gemeinsam abstimmen.“

Hintergrund

Die Anlagen, die nunmehr wieder zurückgebaut werden müssen, haben vor Jahren für viel Unmut in der Südgemeinde des Landkreises geführt. Die Anlagen vom Typ Enercon E-92, für die einst die Genehmigung erteilt worden war, haben nach Angaben des Regierungspräsidiums eine Nabenhöhe von 103,90 Meter. Mit dem Rotordurchmesser von 92 Metern ergibt das eine Gesamthöhe von 149,90 Metern. Die Gemeinde Kalbach hatte das Projekt im Genehmigungsverfahren abgelehnt. Begründet hatte die Gemeinde ihre Ablehnung mit den erheblichen Folgen für Natur und Mensch. 2018 war Kalbach gegen die Pläne zum Bau der Windkraftanlagen rechtlich vorgegangen – scheiterte damit jedoch.

Nach der Genehmigung und ersten Baufortschritten lag die Baustelle brach – Investor Holger Schwarz begründete dies damals mit technischen Hindernissen und verwies auf eine „Synchronisation von Windkraftanlage und Kabeltrasse“. Letztere müsse noch gebaut werden; man wolle vermeiden, dass die Windkraftanlagen lange ohne Netzanschluss stünden. Würden die Arbeiten schließlich weitergehen, so Schwarz, gehe alles „wie im Zeitraffer“. Doch dazu kam es nie.

Ein genauer Zeitplan, bis wann der Rückbau zu erfolgen hat, steht allerdings noch nicht fest. „Das Thema ist rechtlich sehr komplex. Der Landkreis befindet sich hierzu derzeit in engem Austausch mit dem RP“, teilt die Sprecherin des Landkreises, Lisa Laibach, mit. (Lesen Sie auch hier: Bahn, Windkraft, Stromtrassen - Wird der Kiebitzgrund überlastet?)

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