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Zoff um Landesentwicklungsplan: Klage nun vor Verwaltungsgerichtshof

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Von: Volker Nies

Verwaltungsgerichtshof Hessen
Im Konflikt zwischen Kommunen im Kreis und Wiesbaden um den Landesentwicklungsplan und Landesmittel für Osthessen ist keine Lösung in Sicht. Nun muss der Verwaltungsgerichtshof entscheiden, wie es weiter geht. © Swen Pförtner/dpa

Im Konflikt zwischen Kommunen im Kreis und Wiesbaden um den Landesentwicklungsplan und Landesmittel für Osthessen ist keine Lösung in Sicht. Die Drohung des Landes, den Kommunen, die gegen den Plan klagen, Geld zu kürzen, steht weiter im Raum.

Fulda - Der Umgang des Landes mit Städten und Gemeinden in Osthessen ist nicht zimperlich. Vor einem Treffen im Fuldaer Landratsamt Anfang August, bei dem es um eine Klage mehrerer Kommunen gegen das Land ging, setzte das Finanzministerium eine deutlich Drohung ab: Wenn die Kommunen tatsächlich klagten, dann werde das Land den Kommunen Zuschüsse streichen. Die Gemeinden Eichenzell, Neuhof und Flieden sowie der Landkreis Fulda ließen sich nicht beeindrucken. Sie klagten tatsächlich gegen den Landesentwicklungsplan.

Fulda: Zoff um Landesentwicklungsplan - Klage vor Verwaltungsgerichtshof

Dieser Plan sieht vor, dass die drei Gemeinden sowie Petersberg, Künzell und Fulda nicht mehr als ländlicher, sondern als verdichteter Raum eingestuft werden, obwohl die Umstufung nach den Kriterien des Landesentwicklungsplan unzulässig war. Für die sechs Städte und Gemeinden und den Landkreis brächte die Umstufung einen Verlust von jährlich 6,5 Millionen Euro, weil sie den Zuschlag für den ländlichen Raum nicht mehr erhalten.

Das Land hatte nach vorangegangenen Protesten aus Osthessen zunächst eine Art Kompromiss angeboten: Es bleibe bei der Streichung, aber der Verlust soll nicht sofort, sondern in sieben bis zehn Jahresschritten erfolgen. Dann kam die Drohung des Finanzministeriums: Sollte eine Kommune klagen, dann werde das Ministerium überlegen, den Verlust bei dieser Kommune sofort eintreten zu lassen und die sieben bis zehn Jahresschritte zu streichen.

Die Sache liegt jetzt im Verwaltungsgerichtshof. Doch das Land lässt seine Drohung weiter im Raum stehen. Es will erst Anfang 2023 entscheiden, ob es kürzt oder nicht. Wolfgang Harms, Sprecher des Wirtschaftsministeriums, sagt unserer Zeitung: „Die angekündigten Klagen sind inzwischen eingegangen. Sie werden von unserem Haus unter Hinzuziehung externen juristischen Sachverstands geprüft. Das Land hat angekündigt, allfällige Ersatzleistungen erstmals im ersten Quartal 2023 zur Auszahlung zu bringen. Bis dahin muss die Frage, welche Auswirkungen die Klagen auf die Ersatzleistungen haben, geklärt sein.“

Land droht Kommunen damit, Gelder zu kürzen

Die betroffenen Bürgermeister wundern sich. Neuhofs Bürgermeister Heiko Stolz (CDU) sagt: „Die Übergangszahlungen – für Neuhof über zehn Jahre – wurden uns vom Finanzministerium schriftlich zugesagt. Wir haben bislang keine andere Nachricht erhalten. Eine Kürzung wäre auch extrem unprofessionell.“ Fliedens Bürgermeister Christian Henkel (CDU) berichtet, das Land habe seine Zusage der Ausgleichsmittel zwar nicht widerrufen, aus den Planungsdaten des Landes gehe jedoch eine Ausgleichszahlung für 2023 nicht explizit hervor. „Ich gehe davon aus, dass das Land im Sinne eines konstruktiven und fairen Verhältnisses mit den Kommunen zu den getroffen Zusagen steht.“

Eichenzells Bürgermeister Johannes Rothmund (CDU) sagt: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Streichung tatsächlich kommt. Dass wir eine Entscheidung des Landtags rechtlich überprüfen lassen, ist völlig legitim. Das Land hat auch keine rechtliche Grundlage, seine Zusage der Ausgleichsgelder wieder zurückzunehmen.“

Noch grober ist der Umgang des Landes mit dem Kreis. Landrat Bernd Woide (CDU) erklärt, er sei davon überrascht worden, dass der Landkreis – anders als die Gemeinden – keine Ausgleichzahlung erhalten soll. Deshalb habe er dem Finanzminister geschrieben. Woide: „Er hat geantwortet, dass eine Ausgleichzahlung für den Landkreis nicht vorgesehen ist. Das nimmt der Landkreis mit Bedauern zur Kenntnis.“

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