Auch Jonathan Wulff, Vorsitzender der SPD/Volt-Fraktion, bezeichnete die Erhöhung als „nicht tragbar“. Während die Gebühren der „vornehmeren Wahlgräber“ vergleichsweise wenig erhöht würden, würden die bisher eher günstigen Erdreihengräber und Urnengräber aus seiner Sicht „massiv verteuert“.
Das sei „sozial unausgewogen“ und könne dazu führen, dass viele Menschen die Kosten für eine Beerdigung kaum noch stemmen könnten. Wulff plädierte auch dafür, die Kosten im Friedhofsbereich nicht nur den Angehörigen der Verstorbenen „aufzubürden“, sondern dafür das Gemeinwesen heranzuziehen – zumal Friedhöfe häufig einen „parkähnlichen Charakter“ hätten.
Weitere Stadtverordnete meldeten sich zu Wort, etwa Robert Vey (SPD), der fragte: „Kann man sich in Fulda das Sterben überhaupt noch leisten?“ Dr. Ralf Schuler (Grüne) erinnerte, dass die Gebühren häufig nicht nur Angehörige, sondern auch die Sterbenden belasteten: Diese würden sich oft nicht für die eigentlich gewünschte, sondern für die kostengünstigste Bestattungsform entscheiden. (Lesen Sie hier: Reportage - So verläuft der Alltag eines Bestatters)
Den Beschluss verteidigten hingegen die Vertreter der Koalition. Sowohl Hans-Dieter Alt, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, als auch CDU-Fraktionsvorsitzende Patricia Fehrmann verdeutlichten, dass höhere Gebühren notwendig seien, weil die Kosten für die Stadt stark gestiegen seien. Die letzte Erhöhung liege mehr als elf Jahre zurück, und die Stadtverordneten trügen dafür Verantwortung, für eine Kostendeckung zu sorgen, unterstrich Fehrmann. Auch Martin Jahn (CWE) erklärte, dass eine Erhöhung – obwohl er manche Bedenken nachvollziehen könne – nach so langer Zeit „nicht unangemessen“ sei.
Stadtbaurat Daniel Schreiner (parteilos) antwortete auf die Oppositionskritik ausführlich. So müssten die Kosten im Friedhofswesen laut Hessischer Gemeindeordnung in erster Linie durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden – und nicht durch Einnahmen aus allgemeinen Steuern. Weder sei ein Aufschub der Erhöhung noch eine zeitliche Streckung sinnvoll, da in vier bis fünf Jahren wieder eine Neubewertung und Anpassung anstehen und bis dahin „haushaltsrechtlich wissentlich mit falschen Zahlen operiert würde“.
Die AfD hatte ebenfalls einen Änderungsantrag eingebracht, der eine Verschiebung der Erhöhung vorsah, diesen aber wieder zurückgezogen.