1. Fuldaer Zeitung
  2. Fulda

Hohe Ausgaben für abgelehnte Asylbewerber: Kreis Fulda bleibt auf immer mehr Kosten sitzen

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Volker Nies

Asylantrag
Für abgelehnte, lange in Deutschland lebende Asylbewerber müssen Landkreise allein aufkommen. © Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Die Städte und Gemeinden ächzen unter der Herausforderung, viele neu zugewiesene Flüchtlingen unterbringen zu müssen. Für den Landkreis kommt ein finanzielles Problem hinzu: Für abgelehnte, lange in Deutschland lebende Asylbewerber muss er allein aufkommen.

Fulda - „Die Flüchtlingssituation hält uns in Atem“, sagte Landrat Bernd Woide (CDU) im Haupt- und Finanzausschuss des Kreistags. „Die Unterbringung wird immer schwieriger. Die Zahl der Geflüchteten, für welche die Städte und Gemeinden Platz finden müssen, übersteigt mittlerweile die Zahl von 2015 und 2016 zusammen“, sagte Woide.

Mehr als 4000 Menschen haben in diesem Jahr im Kreis Fulda Schutz gesucht, darunter 3300 aus der Ukraine, wobei die meisten Ukrainer ohne staatliche Hilfe eine Unterkunft fanden. Wer nicht selbst eine Bleibe findet, kommt in einer Gemeinschaftsunterkunft unter - etwa im neu gebauten Containerdorf nahe der Hochschule.

Fulda: Kreis bleibt auf Kosten für abgelehnte Asylbewerber sitzen

„Nicht nur bei Unterbringung gibt es massive Engpässe, sondern auch bei der Betreuung. Auch die Krankenversorgung muss sichergestellt werden, und wir brauchen Platz in Kindergärten und Schulen“, sagte Woide. Dass so viele Menschen nach Deutschland kämen, liege auch daran, dass die vom deutschen Staat gezahlten Leistungen im europäischen Vergleich hoch seien.

„Wir brauchen eine Begrenzung des Zuzugs. Wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußert, ‚wir haben kein Migrationsproblem‘, dann sage ich: Ich sehe es anders“, sagte Woide. Der deutsche Staat und die Europäische Union hätten aus der Flüchtlingskrise 2015/16 nichts gelernt. Die Verteilung der Geflüchteten in Europa funktioniere bis heute nicht.

Die Unterbringung werde für den Kreis nicht nur schwieriger, sondern auch und teurer. Der Landkreis erhält pro Asylbewerber 878 Euro vom Land. „Das deckt bei weitem nicht das ab, was wir aufwenden“, so der Landrat.

Drei Millionen Euro zahlt der Kreis Fulda 2023 für abgelehnte Asylbewerber

Für Asylbewerber, die sich drei Jahre nach einer negativen Asylentscheidung weiter in Deutschland aufhalten, muss der Landkreis die Kosten allein tragen – ein Kostenblock, der stark wächst. „2021 machte das eine Million Euro aus, in diesem Jahr sind es zwei Millionen, im nächsten Jahr werden es drei Millionen Euro sein“, warnte Woide.

Bei dieser Gruppe handelt es sich meist um abgelehnte Asylbewerber, die nicht ausreisen oder nicht abgeschoben werden können und denen eine Duldung erteilt worden ist. Sie erhalten durch den Kreis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Landkreis-Sprecherin Leoni Rehnert erklärt: „Diese Pauschale des Landes von 878 Euro ist auf zwei oder drei Jahre nach einer negativen Asylentscheidung befristet.“ Die 3-Jahresregelung gelte für alle erstmals zugewiesenen Personen ab Januar 2017. Für frühere Zuweisungen gelte noch die 2-Jahresregelung. Der größere Anteil der für das Jahr 2023 geschätzten Personen fällt in die Regelung der 2-Jahresfrist.

Nach Ablauf dieser Frist muss der Landkreis die Aufwendungen für die betroffenen Personen aus eigenen Mitteln ohne Erstattung des Landes tragen. Derzeit betrifft das rund 280 Personen.

Video: CDU-Chef Merz fordert mehr Rückführungen von Migranten

Für eine Duldung trotz abgelehnter Asylentscheidung gibt es viele Gründe: Der Betroffene hat kein Heimreisedokument: Die Person kann nicht ausreisen, da noch Dokumente fehlen, etwa der Reisepass; dies ist der häufigste Duldungsgrund.

Ein Hindernis ist auch eine ungeklärte Identität: Die Identität der Person kann nicht geklärt werden, da keine Dokumente – meist der Pass – vorgelegt werden; diese Personen erhalten auch ein Erwerbstätigkeits-Verbot.

Auch familiäre Gründe gibt es: Ein Familienmitglied der Person (etwa ein minderjähriges Kind) befindet sich noch im Asylverfahren oder hat eine Aufenthaltserlaubnis. Gründe für eine Duldung sind die Gesundheit – wenn medizinische Gründe gegen eine Ausreise sprechen –, wenn eine Petition beim Landtag eingelegt wurde, wenn das Verfahren überprüft wird, wenn ein Abschiebestopp in das Ausreiseland gilt oder die betroffene Person gerade eine Berufsausbildung durchläuft.

Auch interessant