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Lebensgefährtin mit Weinflasche verprügelt: 27-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Von: Jessica Baier

Eine Frau kauert auf dem Boden. Davor sind die Beine eines Mannes zu sehen.
Eine 27-Jähriger wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin schwer verprügelt haben soll. (Symbolbild) © Maurizio Gambarini/dpa

Das Fuldaer Amtsgericht sieht es als erwiesen an: Ein 27-Jähriger hat seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung schwer verprügelt. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Fulda - Seit acht Jahren lebt der Somalier in Deutschland und ist noch nicht straffällig geworden. Das kommt ihm zugute. Richter Dr. Szymon Mazur erklärte, dies wirke sich „erheblich strafmildernd“ aus. So lautete das Urteil: ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wenn es nach Staatsanwältin Miriam Hagemann gegangen wäre, hätte er anderthalb Jahre ins Gefängnis gemusst, Verteidiger Mark Röder nannte kein Strafmaß. Er wies darauf hin, dass er die Tat nicht kleinreden wolle, dass es aber an diesem Abend „einmalig eskaliert“ sei.

Was war passiert? Der 27-Jährige hat laut Anklage am 9. Oktober des vergangenen Jahres, an einem Samstagabend, seine ehemalige Lebensgefährtin verprügelt. Er soll über ein Fenster in ihre Wohnung in Fulda eingestiegen sein. Die 29-jährige Frau sagte am Donnerstag als einzige Zeugin aus und sagte, dass sie ihre Kinder gerade ins Bett gebracht hatte, als er plötzlich im dunklen Wohnzimmer vor ihr stand.

Fulda: Lebensgefährtin schwer verprügelt - 27-Jähriger bekommt Bewährung

„Ich fragte ihn, wie er hier reingekommen ist, da ging er schon auf mich los.“ Mit einer Weinflasche bewaffnet und mit Fäusten habe er sie geschlagen und dabei hauptsächlich auf Gesicht und Kopf gezielt. „Er sagte zu mir: ‚Wenn du mich nicht zurücknimmst, dann kriegt dich keiner‘“, erklärte die junge Frau somalischer Herkunft, die in Deutschland aufgewachsen ist. (Lesen Sie hier: Zerrüttete Ehe: Hat 44-Jähriger seiner Frau gedroht und sie geschlagen?)

Unter Tränen berichtete sie, dass sie versucht habe, sich zu verteidigen, doch er habe sie immer wieder geschlagen, getreten und gewürgt, sogar vor dem fünfjährigen Sohn, der aufgewacht und ins Wohnzimmer gekommen war. Die beiden haben zwei gemeinsame Kinder. Der Angeklagte soll gesagt haben: „Ich will meine Familie zurück.“

Als die 29-Jährige versprach, mit ihm darüber zu reden, ließ er von ihr ab. Er habe sich dann beruhigt und sei ins Badezimmer gegangen. Die Frau ergriff die Chance, schloss sich mit den Kindern in ein Zimmer ein und kontaktierte die Polizei. Als er dies merkte, habe er gegen die Tür getreten und gesagt: „Bevor die mich festnehmen, bringe ich dich um.“

Im Gerichtssaal streitet der Angeklagte alles ab, er habe ihr höchstens eine Ohrfeige gegeben und sie sei an den Problemen schuld gewesen. Bei dem Streit ging es um einen bevorstehenden Termin am Familiengericht. Die Zeugin sagte, sie wollte erwirken, dass er sich regelmäßig um die Kinder kümmere. Andernfalls würde sie das alleinige Sorgerecht beantragen. Dass er am Tatabend Wein getrunken hatte, gab der Angeklagte zu. Laut Richter Mazur lag der Alkoholwert im Blut bei 1,1 Promille.

27-Jähriger in Fulda vor Gericht: Opfer sagt unter Tränen aus

Die Verletzungen – Gehirnerschütterung, Kieferprellung, Kehlkopftrauma sowie zahlreiche Blutergüsse – weisen laut einem medizinischen Gutachten auf stumpfe Gewalteinwirkung hin. Haare der Frau, die an der Weinflasche hafteten, „lassen erahnen, dass Sie durch die Hölle gegangen sind“, sagte der Richter. „Ihre Stimme ist beeinträchtigt und sie klagt über Kopfschmerzen“, schildert er die Spätfolgen.

An den Angeklagten gewandt betonte er: „Dass Sie gewalttätig wurden und das vor den Augen Ihrer Kinder, macht fassungslos. Erschreckend ist auch ihr Besitzdenken. Diese Frau ist nicht Ihr Eigentum.“ In Sachen Integration sei etwas falsch gelaufen. Deshalb gehören zum Urteil zehn Beratungsstunden bei pro familia, die der 27-Jährige wahrnehmen muss. Die Bewährungszeit dauert vier Jahre.

Die Sozialprognose für ihn sehe das Gericht als positiv an, er gehe einer geregelten Arbeit nach und er solle sich weiter um seine Kinder kümmern. Der 29-Jährigen jedoch darf er sich nicht mehr nähern und muss ihr 3000 Euro zahlen.

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