Mann driftet kurz nach Verurteilung vor Polizeistreife - und muss wohl erneut vor Gericht

Was tut man als Erstes, wenn man gerade von einem Gericht verurteilt wurde? In der Regel wohl nicht genau das, weshalb man vor Gericht gestanden hat. Das sah ein junger Mann aus Künzell im Landkreis Fulda offenbar anders.
Fulda - Wie das Polizeipräsidium Osthessen in Fulda am Mittwoch mitteilte, wurde der 19-Jährige am Montagmorgen (6. März) von Polizisten erneut auf frischer Tat ertappt. Doch was steckte hinter dem Vorfall? Was hat es mit der Geschichte mit dem Gericht auf sich?
Fulda: Mann driftet nach Verurteilung vor Polizeistreife - und muss erneut vor Gericht
Eine E-Klasse, gefahren von einem 19-jährigen Mann aus Künzell, war den Streifenbeamten aus Fulda am Montag gegen 11 Uhr aufgefallen. Das Auto war plötzlich aus der Zufahrt einer Tankstelle in der Kreuzbergstraße mit einem Drift herausgefahren und hatte danach stark beschleunigt.
„Die Streife entschloss sich aufgrund des Fahrverhaltens zur Kontrolle. Dabei legte der Fahrer ausländische Dokumente vor, die dem Nachweis einer Fahrerlaubnis dienen sollten. Bei den Ermittlungen ergaben sich Zweifel an deren Gültigkeit“, berichtete ein Sprecher der Polizei.
Da der Mann seit drei Jahren einen festen und dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, ist sein mitgeführter sogenannter „Ferienführerschein“ in Deutschland nicht gültig, teilte die Polizei weiter mit. „Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde bekannt, dass der 19-Jährige nicht einmal eine Stunde zuvor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht gestanden hatte.“
Er war dabei zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt worden. „Die Beamten untersagten dem scheinbar unbelehrbaren Mann die Weiterfahrt.“ Er muss sich „nun erneut wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten“, schließt der Bericht der Polizei in Fulda.
Viel zu tun hatte die Polizei indes auch am Mittwochmorgen. Starke Schneefälle hatten teilweise für Chaos in der Region Fulda gesorgt. Zahlreiche Unfälle passierten. Die Beamten sprachen von „erheblichen Verkehrsbehinderungen“.