Der 20-Jährige habe bereits vor der Verhandlung 6000 Euro an das Opfer gezahlt, er habe die Tat gestanden und das Opfer um Entschuldigung gebeten, er sei nicht vorbestraft und er habe bereits in U-Haft mit einer Drogenberatung begonnen, hielt ihm Becker zugute. Er sehe eine „günstige Sozialprognose“, doch er mahnte an: „Wenn Sie in der zweijährigen Bewährungszeit Alkohol oder Drogen zu sich nehmen, wenn Sie eine neue Straftat begehen oder zu Ihrer Arbeit nicht antreten, dann wird die Haftstrafe vollstreckt.“ Der Angeklagte muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Mit dem Urteil folgt die Kammer der Forderung von Verteidiger Jörg-Thomas Reinhard, der sich gegenüber unserer Zeitung rundum zufrieden äußert. Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban und Nebenklagevertreter Knut Hillebrand hatten eine drei Jahre Jugendhaft gefordert und eine verminderte Schuldfähigkeit ausgeschlossen. Sie behalten es sich vor, Revision gegen das Urteil einzulegen.