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Messerangriff in Fulda: 35-Jähriger zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

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Fulda: Bewährungsstrafe für 35-Jährigen nach Messerangriff
Weil das Strafmaß in Höhe von zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde, verließ der Angeklagte (links) nach zehnmonatiger Untersuchungshaft das Gericht in Fulda am Montag als freier Mann. © Marcus Lotz

Nach einer Messerattacke in der Künzeller Straße in Fulda ist ein 35-Jähriger zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte einem 32-Jährigen mit einem Messer quer durchs Gesicht geschnitten und in den Hals gestochen.

Fulda - Im Prozess gegen einen 35-Jährigen, der einen 32-Jährigen mit einem Messer verletzt hat, ist am Montag (19. Dezember) im Landgericht Fulda ein Urteil gefallen. Der Angeklagte ist von Richter Josef Richter wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Fulda: Haftstrafe auf Bewährung für 35-Jährigen nach Messerangriff

Der Angeklagte hat nach Meinung der Kammer einen 32-Jährigen am 19. Februar 2022 in der Künzeller Straße mit dem Messer eines sogenannten Multitools so schwer verletzt, dass dieser notoperiert werden musste. Eine zentimeterlange Narbe im Gesicht wird das Opfer für immer an die Tat erinnern. Der Schnitt hat das Auge knapp verfehlt, die Sehfähigkeit sei dadurch heute eingeschränkt, ebenso die Mimik. Auch in den Hals hat er gestochen.

Der 35-Jährige hatte die Tat gestanden, – auch wenn er bestritt, dass er es war, der damals die Auseinandersetzung ausgelöst hatte. Seiner Schilderung zufolge war es der 32-jährige Widersacher, der zuerst zuschlug. Auslöser der Auseinandersetzung waren offenbar Geldstreitigkeiten mit dem Onkel des Opfers. Das Opfer habe zwischen den Streitenden schlichten wollen, davon ging die Nebenklägervertreterin aus. „Er wurde in dieser Nacht zum Zufallsopfer, weil er vor dem Haus seines Onkels auftauchte.“ Dort habe der Angeklagte aggressiv und betrunken eigentlich auf den Onkel gewartet.

Vor dem Urteil gingen die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander. Drei Jahre und neun Monate Haft, dies sei als Strafe angemessen, waren sich Staatsanwalt und Nebenklägervertreterin einig. Verteidiger Thomas Scherzberg zweifelte an der Schuld seines Mandanten und plädierte auf Freispruch.

Die Aussetzung auf Bewährung begründete Richter Richter am Montag mit einer positiven Prognose: „Die Kammer hat Vertrauen in Sie, dass Sie keine weiteren Straftaten begehen.“ Mit der Bewährung ist die Auflage verbunden, dass der Verurteilte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichtet.

Zum Abschluss richtete der Vorsitzende noch einmal das Wort an den erleichtert wirkenden 35-Jährigen: „Sie haben viel Glück gehabt. Das Opfer auch. Das hätte auch schrecklich ausgehen können.“ Auch wenn der Verurteilte das Gericht nun als freier Mann verlassen könne, gelte der dringende Appell: „Lassen Sie das Messer zu Hause und den Alkohol stehen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jeb, ah, mlo)

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