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Messerangriff im Schlossgarten: Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft

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Der 19-jährige Angeklagte ist wegen versuchten Mordes angeklagt.
Der 19-jährige Angeklagte ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Hier ein Foto von einem früheren Prozesstag. © Normal Zellmer

Ein 19-Jähriger steht in Fulda vor Gericht, weil er einen 18-Jährigen im Schlossgarten mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt haben soll. Jetzt wurden die Plädoyers gehalten.

Fulda – Im Prozess um eine Messerattacke im Schlossgarten Fulda haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Mittwoch drei Jahre Haft nach Jugendstrafrecht für den Angeklagten gefordert. Der Verteidiger hält eine zweijährige Bewährungsstrafe mit Arbeitsstunden für ausreichend.

Der 19 Jahre alte Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, dass er am 27. September 2021 einen 18-Jährigen mit zwei Messerstichen verletzt hatte. Nach Angaben der Gerichtsmedizin hatte das Opfer viel Blut verloren und hätte ohne Notoperation nicht überlebt.

Fulda: Messerangriff im Schlossgarten - Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft

Ursprünglich hatte die Oberstaatsanwältin die Tat als versuchten Totschlag angeklagt, im Plädoyer aber von einem strafbefreienden Rücktritt von einer Tötungsabsicht gesprochen. Der Angeklagte hatte zweimal zugestochen: in die Schulter und in den Rücken des 18-Jährigen.

Dieser habe arg- und wehrlos auf einer Bank im Schlossgarten gesessen, als der Angeklagte heimtückisch von hinten auf ihn einstach. Allerdings sei er nach den beiden Stichen einfach weggegangen. Deshalb sehen Staatsanwaltschaft und Nebenklage in der Tat eine gefährliche Körperverletzung.

Prozess in Fulda: Angeklagter will sein Leben ändern

Der Verteidiger pocht zudem auf eine verminderte Schuldfähigkeit. Er sagte, sein Mandant habe Alkohol getrunken und sei zur Tatzeit psychisch in einer Extremsituation gewesen. Der 19-Jährige hatte die Schule abgebrochen, war in eine Drogen- und Alkoholsucht abgerutscht und hatte Probleme mit seinen Eltern. Die Tat habe er nicht geplant, sondern spontan begangen.

Der Angeklagte sagte am Schluss der Verhandlung, er sei froh, dass der 18-Jährige lebt. Er könne sich die Tat selber nicht erklären. Jetzt wolle er sein Leben ändern und sei mit Hilfe eines Alkoholentzugs bereits dabei. Das Urteil wird am kommenden Montag (28. Februar) gesprochen. (dpa)

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