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„Ohne Rücksicht auf exponierte Namen“: Aufarbeitung im Bistum Fulda läuft

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Der Kinderchortag des Bistums Fulda findet in diesem Jahr wieder statt.
Die Fälle von sexualisierter Gewalt und von Machtmissbrauch sollen im Bistum Fulda von einer unabhängigen Kommission untersucht werden. Diese startet nun. © Bistum Fulda

Die Fälle von sexualisierter Gewalt und von Machtmissbrauch sollen im Bistum Fulda von einer unabhängigen Kommission untersucht und aufgearbeitet werden. Diese startet nun mit dem Sichten von Akten.

Fulda - Die Untersuchung und Aufarbeitung solle systematisch und konsequent passieren, teilte das Bistum Fulda am Donnerstag (10. Februar) in einer Presseinformation unter der Überschrift „Hinsehen und handeln - Aufarbeitung, Prävention und Intervention im Bistum Fulda“ zu der Kommission mit, die ihre Arbeit im September 2021 aufgenommen hatte.

Wörtlich heißt es: „Vorbeugen und eingreifen, hinsehen und handeln ­– im Bistum Fulda haben die Erfahrungen von Fällen sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch sowie den Fehlern, die im Umgang damit gemacht wurden, zu weitreichenden Maßnahmen geführt.“ Der Perspektive der Betroffenen komme eine besondere Bedeutung zu. „Gleichzeitig gilt es, präventiv zu wirken und achtsam zu sein.“

Fulda: Aufarbeitung im Bistum - Akten werden von Kommission gesichtet   

„Auch im Bistum Fulda hat es in der Vergangenheit Fälle von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch gegeben.“ Nach einer Phase der Konstitution und Organisation untersucht die Aufarbeitungskommission des Bistums nun nach eigenen Angaben vor allem Unterlagen und Akten, hört Betroffene an und bewertet das Verhalten und Reagieren von Verwaltung und kirchlichen Organisationen.

Bis die Aufarbeitungskommission mit ihrer Arbeit beginnen konnte, hätten im Vorfeld viele Details geklärt werden müssen. „Dabei ging es vor allem um Qualität, Transparenz und Genauigkeit.“ Im Juni 2020 sei dazu zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesrepublik Deutschland eine „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung“ unterzeichnet worden.

„Diese Vereinbarung sichert, dass die Aufarbeitung auf der Grundlage einheitlicher Standards durchgeführt wird“, erklärte das Bistum. In der Folge habe das Bistum Fulda begonnen, die Mitglieder der Aufarbeitungskommission zusammenzustellen. Zwei Personen habe die hessische Landesregierung vorgeschlagen. Ein Mitglied stehe in einem Arbeitsverhältnis mit dem Bistum.

Aufarbeitungskommission im Bistum Fulda besteht aus neun Personen

Von Anfang war laut Bistum klar klar, dass in der Kommission auch Betroffene vertreten sein müssen. „Deshalb begannen die Bistümer Fulda, Mainz und Limburg Anfang 2021 einen gemeinsamen Betroffenenbeirat auszuschreiben. Nachdem sich der Betroffenenbeirat gebildet hatte und so die Beteiligung der Betroffenen an der Aufarbeitung gesichert war, konnte sich danach auch die Aufarbeitungskommission konstituieren.“

Die Aufarbeitungskommission besteht nach Bistumsangaben aus neun Personen, „ist multiprofessionell aufgestellt und überwiegend mit externen Experten besetzt: Juristen, Fachleute aus den Bereichen Verwaltung, Organisation und Psychologie. Hinzu kommen zwei Vertreter aus dem gemeinsamen Betroffenenbeirat sowie ein Mitarbeiter, der im Archiv der Diözese tätig ist.“

Die Kommission arbeite „vollständig unabhängig von der Diözesanleitung. Sie kann auch entscheiden, ob sie externe Dienstleistungen für ihre Arbeit hinzuzieht.“ Das könnten zum Beispiel Gutachten sein, Dienstleistungen im rechtlichen Bereich oder in der Aktenaufarbeitung.

„Verharmlosungen, Relativierungen, oder ein Kleinreden sind nicht akzeptabel“

„Wenn die Kommission einzelne Fälle sichtet, führt sie ihre Untersuchungen ohne Rücksicht auf etwaige Funktionsträger oder Personen mit exponierten Namen aus“, betont das Bistum. Die beiden Betroffenenvertreter aus dem gemeinsamen Betroffenenbeirat der drei Bistümer Fulda, Mainz und Limburg seien von diesem Gremium auch zur Mitarbeit in der Aufarbeitungskommission beauftragt worden.

Der Beirat begleite die Arbeit der Diözesen im Themenfeld der sexualisierten Gewalt und dient damit der kontinuierlichen Wahrnehmung aus der Perspektive der Betroffenen. Er habe „jederzeit das Recht, dem Bischof gegenüber Empfehlungen und Stellungnahmen abzugeben“.

Weiterhin sei er zu geplanten Regelungen zur Weiterentwicklung der Aufarbeitung, Intervention und Prävention anzuhören. „Der Betroffenenbeirat trifft seine Entscheidungen selbständig und arbeitet nach einer Geschäftsordnung, die er sich selbst gegeben hat“, erklärt das Bistum Fulda weiter.

Unter dem Motto „Vorbeugen und eingreifen, hinsehen und handeln“ führt das Bistum Fulda Maßnahmen an, die kontinuierlich ausgebaut werden sollen. „Dazu gehören Schutzkonzepte in allen katholischen Einrichtungen, Verbänden und Pfarreien, Positionspapiere zur Prävention sexualisierter Gewalt, Leitlinien, Verhaltensregeln sowie Schulungskonzepte und direkte Kontaktmöglichkeiten.“

Bistum Fulda nennt „unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt“

„Verharmlosungen, Relativierungen, geringschätzige Vergleiche oder ein Kleinreden der vergangenen Vorkommnisse sind für das Bistum Fulda nicht akzeptabel“, heißt es wörtlich in der Pressemitteilung (lesen Sie auch hier: Kampfansage an Missbrauch - Innenstadtpfarrei in Fulda legt Schutz- und Präventionskonzept vor).

Neben dem Aufarbeiten vergangener und dem Vermeiden künftiger Erfahrungen von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt stehe die Kirche – auch im Synodalen Weg in Deutschland und im synodalen Prozess der Weltkirche – vor der Herausforderung, Wege zu finden, die Menschen von heute in eine Beziehung mit der Botschaft des Glaubens bringen. „Dabei wird man auch vieles loslassen sowie neue Formen und Perspektiven finden müssen, um den Auftrag der Kirche beim Wort zu nehmen.“

Wie das Bistum Fulda mitteilte, hat es hat „unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt“: Ute Sander, Dipl.-Sozialarbeiterin und Supervisorin sowie Stefan Zierau, Dipl.-Pädagoge, Supervisor und Psychotherapeut. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, mit der Präventionsbeauftragten des Bistums, Birgit Schmidt-Hahnel und der Interventionsbeauftragten, Alexandra Kunkel, Kontakt aufzunehmen.

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