Ab März 2020 habe er dann den Eindruck gehabt, dass seine Ehefrau und der Geschädigte ihm etwas verheimlichten. Mittels der Installation einer Kamera hat er nach eigenen Angaben erkannt, dass der Geschädigte seine Ehefrau geküsst und ihr seine Liebe gestanden hätte. Letztlich habe dies der Angeklagte als schweren Verrat angesehen, insbesondere weil der Geschädigte wie ein Bruder für ihn gewesen sei.
Außerdem soll es einen erneuten Annäherungsversuch gegeben haben. Dieser habe ihn derart geärgert und belastet, dass er sich letztlich entschlossen habe, nach Fulda zu fahren und seinen Freund zur Rede zu stellen, führt der Psychiater weiter aus.
Briefe, die der Angeklagte seiner Frau aus der U-Haft geschrieben habe, zeigten laut Knöchel eine starke Ich-Bezogenheit sowie ein Kontrollbedürfnis. Knöchel betonte, sich vorstellen zu können, dass der frühe Verlust des Vaters – dieser starb als der Angeklagte sechs Jahre alt war – sein Verantwortungsbewusstsein gesteigert habe. Der Sachverständige fasst zusammen: „Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Tötungsdelikt als Folge misslungener Problemlösung handelt.“
Auch das rechtsmedizinische Gutachten wurde in der Verhandlung vorgetragen. Rechtsmedizinerin Leila Malolepszy ging auf die Verletzung und die Todesursache ein. Demnach kam der Geschädigte durch einen Schuss in den Kopf zu Tode. Der Tod sei unmittelbar nach dem Schuss eingetreten.