Wird Forderung der Gemeinde erfüllt? Land Hessen prüft im K+S-Streit ein Vorverfahren

Im Streit um die Pläne von Kali + Salz, den Kaliberg mit Millionen Tonnen Erdaushub und Bauschutt abzudecken, erfüllt das Land jetzt vielleicht doch eine wichtige Forderung der Gemeinde. Das Land prüft, ob es vor der Prüfung des K+S-Antrags ein Vorverfahren durchführt.
Neuhof/Wiesbaden - Die Nachricht wird in Neuhof für einige Überraschung sorgen – einige positive Überraschungen, denn es ist gut möglich, dass das Land eine wichtige Forderung der Gemeinde und der BI Neuhof erfüllt.
Fulda: Land prüft mögliches Vorverfahren bei Plänen für Kaliberg
Lange herrschte eine wechselseitige Freundschaft zwischen dem Unternehmen Kali + Salz und der Gemeinde Neuhof. Diese steht nach dem Eindruck vieler Bürger jetzt aber vor dem Ende. Denn die Gemeinde ist aufgrund der Pläne zur Haldenabdeckung des Kalibergs enttäuscht von K+S.
Das Wirtschaftsministerium als oberste Landesplanungsbehörde teilte unserer Zeitung Dienstagnachmittag (28. Februar) mit, dass es noch keine Entscheidung über die Durchführung eines Vorverfahrens, eines so genannten Raumordnungsverfahrens, für den K+S-Plan getroffen hat.
„Das ist eine gute Nachricht“, sagte Neuhofs Bürgermeister Heiko Stolz (CDU) in einer ersten Reaktion. „Ein Raumordnungsverfahren eröffnet uns größere Chancen, mit unseren Argumenten gehört zu werden. Wir werden im Ministerium für dieses Verfahren werben. In dem Vorverfahren würden die unterschiedlichen Varianten gleichberechtigt geprüft und nicht nur die von K+S favorisierte Dickschichtabdeckung. Das macht einen großen Unterschied“, sagte Stolz.
In einem Vorverfahren würden alle denkbaren Lösungen zur Abdeckung der Halde im Kreis Fulda und zur Reduzierung der Haldenwässer geprüft. Käme es zu einem Vorverfahren, würden die Argumente der Kritiker eingehender geprüft.
Bisher gingen die Beteiligten davon aus, dass das Land ein solches Vorverfahren bereits als unnötig abgelehnt hat. In diesem Fall würde das Regierungspräsidium gleich ein Raumordnungsverfahren durchführen. Darin würde im wesentlichen der K+S-Antrag auf eine Dickschichtabdeckung geprüft.
Raumordnung
Ein Raumordnungsverfahren (ROV) schafft Transparenz in der Öffentlichkeit und ermöglicht eine grundlegende Betrachtung des Vorhabens von verschiedenen Seiten.
Es ist ein selbständiges, der Planfeststellung vorgelagertes Verfahren, das dem Zweck dient, die Auswirkungen unterschiedlicher Planungsalternativen auf die Belange der Raumordnung und Landesplanung zu prüfen. Die bei der Dickschichtabdeckung in Anspruch zu nehmenden Flächen sind zu einem großen Teil als forstliche Flächen gewidmet.
Insbesondere würde mittels ROV ein öffentliches Forum zum Austausch und zur Bewertung der unterschiedlichen Planvarianten geschaffen, bevor K+S als „Herrin des Verfahrens“ einen Antrag zur Planfeststellung einreicht.
Damit würde sie dem RP eine gebundene Marschroute für dessen Entscheidung vorgeben, denn der RP kann nur über den vom Vorhabenträger gestellten Antrag entscheiden.
Die Gemeinde Neuhof hatte im Februar 2022 vom Regierungpräsidium Kassel das Signal bekommen, das Land halte ein Vorverfahren für unnötig. Das war aber nur eine vorläufige Einschätzung. Die tatsächliche Entscheidung – muss der K+S-Plan ein Vorverfahren durchlaufen oder startet er gleich im Planfeststellungsverfahren – ist noch gar nicht gefallen.
Wolfgang Harms, Sprecher des Wirtschaftsministeriums, erläutert: „Im Februar 2022 hat sich das Regierungspräsidium Kassel als Obere Landesplanungsbehörde an uns als Oberste Landesplanungsbehörde gewandt und gefragt, ob in dieser Angelegenheit auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann.“
Land Hessen wartet auf Informationen
Denn bei dem K+S-Plan gehe es nicht um die Untersuchung von Standort- und Trassenalternativen, sondern ausschließlich um technische Alternativen am selben Standort. Harms berichtet: „Auf Arbeitsebene wurde dem RP signalisiert, dass wir die Auffassung, auf ein Vorverfahren zu verzichten, für vertretbar halten, aber für eine offizielle Rückmeldung und Entscheidung weitere Informationen benötigen, und zwar gerade zu den Auswirkungen der technischen Alternativen. Auf diese Information warten wir noch.“
Eine Entscheidung – Raumordnungsverfahren oder nicht – könne das Ministerium erst nach Beantwortung seiner Fragen zu den unterschiedlichen Varianten treffen. Mit der Zusammenstellung der Information ist das Regierungspräsidium Kassel beauftragt.