Genau wie bei der sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille. Hier heißt es dann: Blutentnahme und Führerschein weg - hinzu kommen Punkte in Flensburg und eine teure Geldstrafe. Ab 0,5 Promille begeht man schon eine Ordnungswidrigkeit. Mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folge. (Lesen Sie hier: Polizei erwischt mehrere Autofahrer unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein)
Wer nach einer durchgefeierten Nacht nur ein paar Stunden schläft, hat am nächsten Morgen unter Umständen noch Restalkohol im Blut, denn der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab. Gerät man damit in eine Kontrolle, kann das unangenehme Folgen haben. Im Zweifel sollte man am Morgen das Auto lieber stehen lassen, rät die Polizei.
Auch Drogen wie Cannabis, Ecstasy und andere illegale Substanzen werden von den Polizisten bei Verkehrskontrollen erkannt. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern drohen hier neben dem Verlust der Fahrerlaubnis auch noch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes.
Die Polizei empfiehlt in der „Fünften Jahreszeit“ auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen umzusteigen, um so unbeschwert feiern zu können. (ah)