Freiwilliger Polizeidienst: Polizeipräsidium Osthessen sucht weitere ehrenamtliche Helfer

Das Polizeipräsidium Osthessen will in nächster Zeit wieder mehrere ehrenamtliche Helfer des freiwilligen Polizeidienstes auszubilden. Sie sollen in Stadt und Landkreis Fulda sowie in Alsfeld zum Einsatz kommen und das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort stärken. Interessierte können sich ab sofort bewerben.
Fulda - „Was vor über 20 Jahren als Pilotprojekt begann, ist mittlerweile fester Bestandteil der hessischen Sicherheitsarchitektur: Der Freiwillige Polizeidienst“, berichtet die Polizei aus Fulda in einer Pressemitteilung. Es handelt sich hierbei um ein Angebot an engagierte Bürgerinnen und Bürger, sich für die Sicherheit in ihrer Stadt einzusetzen. Inzwischen haben hessenweit rund 100 Kommunen mit über 300 Helferinnen und Helfern den Freiwilligen Polizeidienst eingeführt, so auch mehrere Kommunen in Osthessen.
Fulda: Polizeipräsidium Osthessen bildet weitere ehrenamtliche Polizeihelfer aus
„Fulda gehörte zu den „Pionieren“ des Freiwilligen Polizeidienstes und holte 2021 pandemiebedingt ihr 20-jähriges Dienstjubiläum nach“, heißt es weiter. In Osthessen ist der Freiwillige Polizeidienst in 15 Kommunen mit insgesamt 25 Helferinnen und Helfer anzutreffen. Davon entfallen derzeit auf Stadt und Landkreis Fulda 21 und auf die Stadt Schlitz vier Helferinnen und Helfer.
Aufgrund dieser positiven Erfahrungen der Vergangenheit haben die kommunalen Verantwortungsträger in Fulda, Petersberg, Künzell, Neuhof, Eichenzell, Bad Salzschlirf, Hünfeld, Hilders, Poppenhausen, Tann, Hofbieber, Gersfeld in Gesprächen mit der Polizei beschlossen, die Zahl der freiwilligen Polizeihelferinnen und Helfer zu erhöhen. Zudem hat die Stadt Alsfeld (Vogelsberg) den Freiwilligen Polizeidienst wieder bei sich eingeführt und wird ebenfalls Helferinnen und Helfer einstellen. Interessierte, die sich in den genannten Kommunen engagieren möchten, können sich ab sofort bewerben.
Präsenz und Bürgernähe, dafür stehen die Polizeihelferinnen und Polizeihelfer, die sich ehrenamtlich in ihren Kommunen engagieren. Sie werden von der Polizei in Absprache mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingesetzt. So gehen sie auf Fußstreife, werden dabei insbesondere auf öffentlichen Straßen und Plätzen sichtbar und stehen Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite. Sie sind bevorzugt im Innenstadtbereich, an Bahnhofsvorplätzen, in Fußgängerzonen, im Umfeld von Schulen und Wohngebieten anzutreffen, werden aber auch bei Veranstaltungen, Festen und Märkten eingesetzt.
Damit sie als kompetente Ansprechpartner fungieren können, werden sie zuvor durch Polizeivollzugsbeamte ausgebildet. In mindestens 50 Unterrichtsstunden, die unter anderem die Themen Recht, taktisches Verhalten und Handhabung von Einsatzmitteln sowie psychologische Grundlagen und Erste Hilfe beinhalten, werden die Polizeihelferinnen und Polizeihelfer auf ihren Dienst vorbereitet.
Jede Polizeihelferin und jeder Polizeihelfer erhält eine Aufwandsentschädigung von 7 Euro pro Stunde und kann maximal 25 Stunden im Monat eingesetzt werden. Die Helferin beziehungsweise der Helfer erhält eine blaue Uniform mit der Aufschrift Freiwilliger Polizeidienst und wird mit einem Handy sowie einem Pfefferspray ausgerüstet. Die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ausbildung und Einsatzzeiten finden nur nach Vereinbarung in der arbeitsfreien Zeit statt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, nicht um ein Beschäftigungsverhältnis.
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie im Freiwilligen Polizeidienst tätig werden, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre, höchstens 65 Jahre alt sind,
- gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
- einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen
- nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen.
- Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten - Sie nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind
Bewerbung bis zum 2. Juni möglich
Ein Bewerbungsbogen für Bewerberinnen und Bewerber zum Freiwilligen Polizeidienst sowie Informationsmaterial sind auf der Homepage des Polizeipräsidiums Osthessen eingestellt.
Interessierte richten ihre Bewerbungen, unter Angabe der gewünschten Dienstbereiche, an das Polizeipräsidium Osthessen, Stabsbereich Prävention, Severingstr. 1-7, 36041 Fulda, Herr Özcan Yilmaz. Bewerbungsende ist am 2. Juni 2023. Der Bewerbungsphase schließen sich die Auswahlgespräche an.
Für weitere Informationen können Sie sich an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-2044 oder per E-Mail an praevention.ppoh@polizei.hessen.de wenden. Die eingangs erwähnten Kommunen stehen Ihnen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen rund um den Freiwilligen Polizeidienst sind der Internetseite des Hessischen Innenministeriums zu entnehmen.