Keine Verurteilung im Prozess „Dachlatte gegen Schwert“: Gericht stellt Verfahren ein

Erleichterung bei dem Angeklagten: Das Gericht hat beschlossen, das Verfahren gegen einen 37-Jährigen aus Fulda, der wegen versuchten Totschlags angeklagt worden war, einzustellen.
Fulda - Ohne Urteil, aber mit dem Beschluss, das Verfahren einzustellen, ist am Donnerstagmorgen der Prozess gegen einen 37-Jährigen aus Fulda zu Ende gegangen. Der Mann, der zunächst wegen versuchten Totschlags angeklagt worden war, verließ den Gerichtssaal als freier Mann.
Fulda: Prozess „Dachlatte gegen Schwert“ - Gericht stellt Verfahren ein
Sowohl die durch Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban vertretene Anklagebehörde als auch der Angeklagte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Theo Jahn, stimmten dem Beschluss zu.
Der Angeklagte hatte in der Nacht zum 25. Januar diesen Jahres nach einem Zechgelage Streit mit einem 38-Jährigen bekommen, in dessen Verlauf er mit einer Dachlatte auf den Kopf seines Kontrahenten geschlagen hatte. Dabei hatte er schwere, zeitweise lebensbedrohliche Verletzungen davongetragen.
Zur Einstellung des Verfahrens trug auch bei, dass zumindest nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte in Notwehr handelte, weil der 38-Jährige ihn möglicherweise auch kurz vor den Schlägen mit einem Samurai-Schwert bedroht hatte. Die Einstellung des Verfahrens verband das Gericht mit der Zusage des Angeklagten, auf die auf eine Entschädigung für die acht Monate, die er in Untersuchungshaft verbracht hatte, zu verzichten.
Vorsitzender Richter Josef Richter gab dem sichtlich erleichterten Angeklagten mahnende Worte mit auf den Weg: „Sie haben ein Aggressions- und ein Gewaltproblem. Nutzen Sie Ihre Freiheit und suchen Sie Hilfe, um diese Probleme zu lösen.“