Mit Gerichtsurteilen habe ihre Preispolitik nichts zu tun, erklärt das Unternehmen. Das Landgericht Frankfurt hatte der Mainova eigene Tarife für Neukunden untersagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Die Sache ist längst nicht eindeutig entschieden“, sagt die RhönEnergie. Sie verweist auf ein entgegengesetztes Urteil: Das Landgericht Köln hat die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife bestätigt. Die klagende Verbraucherzentrale NRW unterlag.