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„Ich hacke dir den Kopf ab“: 40-Jährige soll versucht haben, Polizistin mit Säbel zu töten

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Von: Sabrina Mehler

Nach dem Säbel-Angriff auf eine Polizistin war die 40-jährige Angeklagte von einem Sachverständigen begutachtet worden. Dessen Gutachten wird von Verteidiger Hans J. Hauschild in Zweifel gezogen.
Nach dem Säbel-Angriff auf eine Polizistin war die 40-jährige Angeklagte von einem Sachverständigen begutachtet worden. Dessen Gutachten wird von Verteidiger Hans J. Hauschild in Zweifel gezogen. © Sabrina Mehler

Weil sie im vergangenen Jahr versucht haben soll, eine Polizistin mithilfe eines Säbels zu töten, muss sich eine 40-jährige Fuldaerin seit Donnerstag vor dem Landgericht verantworten. Die Verteidigung hält allerdings den eingesetzten Gutachter für befangen. Der Prozess dürfte sich nun erheblich verzögern.

Fulda - Der Vorfall ereignete sich am 9. Februar 2021 in der Wohnung der früheren Lebensgefährtin der Angeklagten in Künzell-Dietershausen (Kreis Fulda). Laut Anklageschrift hatte die damals 39-Jährige zunächst nachts so heftig randaliert, dass die im gleichen Haus wohnende Vermieterin sich gezwungen sah, die Polizei zu alarmieren. Zwei Beamte erschienen - und wurden mit einer Frau konfrontiert, die offenbar an einer bipolaren Störung litt und sich gerade in einer manischen Phase befand.

Fulda: „Ich hacke dir den Kopf ab“ - 40-Jährige greift Polizistin mit Säbel an

Als sich die Polizistin ihr näherte, habe die Angeklagte mit einem Säbel mit 79 Zentimeter langer Klinge eine „wuchtige Bewegung“ ausgeführt und die Worte ausgesprochen: „Ich hacke dir den Kopf ab“. In letzter Sekunde habe die Beamtin noch ihren Kopf zurückziehen können, sagte Staatsanwältin Miriam Hagemann, die der heute 40-Jährigen versuchten Totschlag vorwirft.

Aber auch danach habe diese weiter versucht, die beiden Beamten zu verletzen. Die Polizistin erlitt dabei eine Gehirnerschütterung. Ihr Kollege habe die Angeklagte erst mit zwei Schüssen aus einer Elektroschockpistole, einem sogenannten Taser, aufhalten können. (Lesen Sie auch: Fulda: Ex-Freundin in Hals gestochen - 53-Jähriger muss ins Gefängnis)

Fulda: Prozess um versuchten Totschlag mit Säbel ist unterbrochen

Laut Staatsanwaltschaft dürfte die Fuldaerin wegen ihrer psychischen Erkrankung „erheblich vermindert schuldfähig“ gewesen sein. Nach der Tat war sie von einem Sachverständigen begutachtet worden, dessen Gutachten von Verteidiger Hans J. Hauschild in Zweifel gezogen wird. Denn weder sei ihr zu dieser Zeit ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt worden, noch sei sie über ihre Rechte wie etwa das Schweigerecht belehrt worden.

Hauschild stellte am Donnerstag einen Befangenheitsantrag gegen Stefan Stöppler, der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist, und forderte die Einsetzung eines neuen Sachverständigen sowie ein neues Gutachten. Der Rechtsanwalt gab außerdem zu bedenken, dass sich die Angeklagte damals durch die Ankunft der Beamten selbst in einer lebensbedrohlichen Situation gewähnt habe.

Das Gericht zog sich rund eineinhalb Stunden lang zurück, um über den Antrag zu beraten. Der Vorsitzende Richter bestätigte schließlich „erhebliche Verfahrensmängel“ aufgrund der fehlenden Pflichtverteidigung und der fehlenden Rechtsbelehrung. Für den Fortgang der Hauptverhandlung muss nun ein neuer Gutachter eingesetzt werden. Wie lange sich dies hinziehen könnte, blieb unklar.

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