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Schlägerei und Messerattacke: Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt

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Von: Marcus Lotz

Den beiden Angeklagten gestand die 1. große Strafkammer in ihrer Urteilsbegründung zu, die Tat nicht geplant, sondern auf eine Aggression des späteren Opfers reagiert zu haben.
Den beiden Angeklagten gestand die 1. große Strafkammer in ihrer Urteilsbegründung zu, die Tat nicht geplant, sondern auf eine Aggression des späteren Opfers reagiert zu haben. © Marcus Lotz

Zwei Angeklagte sind wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Männer hatten im September 2020 einen heute 37-Jährigen während eines Streits in Fulda zusammengeschlagen. Einer von ihnen hatte das Opfer zudem mit einem Messer verletzt.

Fulda - In seiner Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter am Landgericht Fulda, Josef Richter, den zur Tatzeit 41-jährigen Angeklagten als Haupttäter. Dieser habe mit einem Messer auf das Opfer eingestochen. Er wurde daher zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Seinem Freund, einem zur Tatzeit 43-Jährigen, gestand Josef Richter zu, ohne Vorsatz in das Geschehen verwickelt worden zu sein. Zudem sei er zur Tatzeit stark alkoholisiert gewesen. Ihn verurteilte die 1. große Strafkammer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Beide Männer müssen zudem gemeinnützige Arbeit leisten, der damals 41-Jährige 150, der zum Tatzeitpunkt 43-Jährige 100 Stunden.

Fulda: Schlägerei und Messerattacke - Bewährung für Angeklagte

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer sowie ein dritter, unbekannter Täter im September 2020 in der hinteren Schleifersgasse in Fulda mit dem späteren Opfer zunächst in Streit gerieten. Der auf offener Straße ausgetragene Disput ging so weit, dass das spätere Opfer den jüngeren der beiden Angeklagten beleidigte und ihm eine „kräftige und schallende Ohrfeige“ versetzte, wie Josef Richter ausführte.

Anschließend habe der Angegriffene ein Messer gezogen, mindestens zwei Mal in Richtung des Opfers gestochen und ihm dabei eine fünf Zentimeter lange Stichwunde am Oberkörper sowie Schnittverletzungen an der Hand zugefügt. Ob der zweite Angeklagte den Gebrauch des Messers wahrnahm, konnte das Gericht nicht klären.

Direkt im Anschluss ging das Trio mit den Fäusten auf das Opfer los. Sie schlugen und traten den Mann, selbst als dieser bereits zu Boden gegangen war. Auch einen Tritt gegen den Kopf hatte es gegeben, bevor die Täter schließlich von ihrem Opfer abließen und mit einem Auto flüchteten.

Opfer verweigert Aussage vor Gericht - Tötungsabsicht nicht nachweisbar

Das Opfer hatte die Zusammenarbeit mit der Justiz von Beginn an entschieden verweigert. Weder entband der Mann die Ärzte, die ihn nach der Schlägerei behandelt hatten, von ihrer Schweigepflicht, noch hatte er vor Gericht ausgesagt. „Wir können deshalb nicht beurteilen, wie schwer die Verletzungen letztendlich waren. Auch ein Tötungsvorsatz ist daher nicht nachweisbar“, führte Josef Richter aus.

Gegen den Vorsatz spreche zudem, dass lediglich ein Stich gesetzt wurde und die Angreifer schließlich von ihrem wehrlosen Opfer abließen.

Kammer unterbreitet Angeklagten ein Angebot

Wegen dessen Weigerung, mit der Justiz zu kooperieren, hatte die Kammer in Erwartung eines schwierigen Prozesses beiden Seiten ein Angebot unterbreitet: Die Angeklagten könnten die Tat gestehen, dafür würde sich das Strafmaß in einem vorher festgelegten Rahmen bewegen.

Diesem Angebot hatten beide Seiten zugestimmt. Das Geständnis der Angeklagten wertete das Gericht als strafmildernd, ebenso wie die Tatsache, dass das Opfer zuerst zugeschlagen hatte. „Die Tat war nicht geplant und nicht vorhersehbar“, so der Richter.

Richter appelliert: „Lassen Sie ein Messer zukünftig zu Hause“

Der damals 43-Jährige sei zudem aufgrund von Alkoholkonsum erheblich in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen. „Ihr Freund wurde angegriffen, da haben Sie sich mitreißen lassen“, urteilte Richter. Gegen die Männer sprachen deren Vorstrafen, insbesondere der 43-Jährige sei „erheblich“ vorbelastet.

Den Jüngeren warnte Josef Richter am Ende: „Lassen Sie ein Messer zukünftig zu Hause.“ An den Älteren gewandt sagte er: „Sie haben zwei Kinder. Die brauchen einen guten Vater als Vorbild. Das haben sie verdient.“ Beide verabschiedete er mit den Worten: „Ich will Sie hier nicht mehr sehen.“

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