Direkt im Anschluss ging das Trio mit den Fäusten auf das Opfer los. Sie schlugen und traten den Mann, selbst als dieser bereits zu Boden gegangen war. Auch einen Tritt gegen den Kopf hatte es gegeben, bevor die Täter schließlich von ihrem Opfer abließen und mit einem Auto flüchteten.
Das Opfer hatte die Zusammenarbeit mit der Justiz von Beginn an entschieden verweigert. Weder entband der Mann die Ärzte, die ihn nach der Schlägerei behandelt hatten, von ihrer Schweigepflicht, noch hatte er vor Gericht ausgesagt. „Wir können deshalb nicht beurteilen, wie schwer die Verletzungen letztendlich waren. Auch ein Tötungsvorsatz ist daher nicht nachweisbar“, führte Josef Richter aus.
Gegen den Vorsatz spreche zudem, dass lediglich ein Stich gesetzt wurde und die Angreifer schließlich von ihrem wehrlosen Opfer abließen.
Wegen dessen Weigerung, mit der Justiz zu kooperieren, hatte die Kammer in Erwartung eines schwierigen Prozesses beiden Seiten ein Angebot unterbreitet: Die Angeklagten könnten die Tat gestehen, dafür würde sich das Strafmaß in einem vorher festgelegten Rahmen bewegen.
Diesem Angebot hatten beide Seiten zugestimmt. Das Geständnis der Angeklagten wertete das Gericht als strafmildernd, ebenso wie die Tatsache, dass das Opfer zuerst zugeschlagen hatte. „Die Tat war nicht geplant und nicht vorhersehbar“, so der Richter.
Der damals 43-Jährige sei zudem aufgrund von Alkoholkonsum erheblich in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen. „Ihr Freund wurde angegriffen, da haben Sie sich mitreißen lassen“, urteilte Richter. Gegen die Männer sprachen deren Vorstrafen, insbesondere der 43-Jährige sei „erheblich“ vorbelastet.
Den Jüngeren warnte Josef Richter am Ende: „Lassen Sie ein Messer zukünftig zu Hause.“ An den Älteren gewandt sagte er: „Sie haben zwei Kinder. Die brauchen einen guten Vater als Vorbild. Das haben sie verdient.“ Beide verabschiedete er mit den Worten: „Ich will Sie hier nicht mehr sehen.“