Missbrauchsvorwürfe: Landgericht Fulda eröffnet Hauptverfahren gegen ehemaligen Schulleiter

Ein ehemaliger Schulleiter wird verdächtigt, in Nord- und Osthessen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Jetzt hat das Landgericht Fulda eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Fulda - Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den 47-jährigen ehemaligen Lehrer und Schulleiter wegen des Verdachts des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das teilte das Landgericht Fulda am Montagmorgen mit.
Fulda: Schulleiter wegen Missbrauchs angeklagt - Gericht eröffnet Verfahren
Dem 47-jährigen Mann aus Göttingen wird vorgeworfen, „in der Zeit von Januar 1998 bis Dezember 2021 unter anderem an mehreren Orten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg 64 Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern, 35 solcher zum Nachteil von Jugendlichen begangen zu haben“, so das Gericht. Außerdem werden ihm 15 Taten im Zusammenhang mit dem Besitz einschlägiger Inhalte zur Last gelegt, die Kinder oder Jugendliche zeigen.
Seit Januar 2022 befindet sich der Angeklagte deshalb in Untersuchungshaft. Dort wird er vorerst bleiben, wie die Strafkammer des Landgerichts angeordnet hat.
Mit der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat die Kammer zugleich bestimmt, dass die Hauptverhandlung am Mittwoch, 8. Februar, beginnen wird. Überdies wurden weitere 37 Verhandlungstage mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt, so dass die Hauptverhandlung derzeit bis einschließlich zum 31. Mai geplant ist.
Da die möglichen Geschädigten in dem angeklagten Tatzeitraum noch Kinder und Jugendliche waren und teilweise noch sind, kommt in Betracht, „dass zu deren Schutz die Öffentlichkeit bereits bei Verlesung der Anklageschrift und in der Folge über große Teile der Hauptverhandlung einschließlich der Plädoyers ausgeschlossen werden kann“, teilt das Landgericht mit. (lio)