Sollten im Kreis Fulda mehrere Gemeinden betroffen sein, obliege die Gesamteinsatzleitung dem Kreisausschuss des Landkreises. „Im Katastrophenfall liegt die Zuständigkeit bei der unteren Katastrophenschutzbehörde, also dem Landkreis Fulda“, sagte Wingenfeld. (Lesen Sie auch: Städtetag trifft sich in Fulda und fordert: Katastrophenschutz wetterfest machen)
Die vier gängigen Warntöne der Sirenen sind folgende: „Warnung vor Gefahren“ (eine Minute auf- und abschwellender Ton), „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton), „Probealarm“ (15 Sekunden Dauerton) und „Feueralarm“ (drei Mal 15 Sekunden Dauerton).
Diese Warntöne können in der Regel die Motorsirenen wiedergeben. Verantwortlich für die Sirenen sind nun die Kommunen. Dennoch können im Katastrophenfall alle Sirenen im Land aktiviert werden, erklärt Christian Maul von der Freiwilligen Feuerwehr Dipperz.
Damit die Menschen für die Signale sensibilisiert werden, gibt es kreisweit einmal im Quartal einen Probealarm – also viermal jährlich, erklärt Petersbergs Pressesprecher Sebastian Kircher.
Das Sirenennetz in Fulda soll erneuert und flächendeckend ausgebaut werden. „Mit Fertigstellung der Sirenenerneuerung sind regelmäßige Probealarme – mit vorheriger Information der Bevölkerung – geplant, um die Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren. Dann sollen auch Apps einbezogen und beworben werden“, sagte Fuldas Oberbürgermeister.
Sowohl in der Stadt als auch im Kreis Fulda sei man gut aufgestellt. Jedoch müsse man sich intensiver darauf einstellen, dass es nötig sei, die Bevölkerung zu warnen. „Dabei dürfen wir nicht nur auf digitale Formate setzen“, betonte er.
Die Wichtigkeit der Sirenen bekräftigt Stefan Waldmann vom Landkreis Fulda: „Sirenen waren und sind das Hilfsmittel zur Alarmierung schlechthin. Deshalb haben sie als wichtigstes, schnellstes und effektivstes Warnmittel einen hohen Stellenwert.“
Für die Feuerwehr seien sie ebenfalls von großer Bedeutung, weil sie neben Funkmeldeempfängern der Alarmierung dienen. Primär wird die Feuerwehr über diese Empfänger informiert. „Einige Kommunen verwenden eine Handyalarmierung“, erklärt Waldmann.
Die Kommunen tragen gemäß dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Verantwortung, die Bevölkerung zu warnen, erklärt Waldmann.